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Rechtswidrigkeit der Zueignung

§ 242 StGB · Strafrecht

Die beabsichtigte Zueignung einer Sache oder des in ihr verkörperten Sachwerts ist rechtswidrig, wenn sie nicht durch einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Übereignung gerade dieser Sache gedeckt ist.

Merksatz

Ein bloßer Wertanspruch macht die Zueignung der konkreten Sache nicht rechtmäßig.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

K hat bei V eine bestimmte Armbanduhr gekauft und vollständig bezahlt. 2Vereinbart ist, dass V ihm erst in einer Woche die Uhr übergeben und das Eigentum daran verschaffen muss. Noch gehört die Uhr V. 1K kennt den Termin, nimmt die Uhr aber heute ohne Vs Wissen aus dem verschlossenen Schaukasten und will sie für immer wie seine eigene behalten.

Trifft „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ hier zu?

„Rechtswidrigkeit der Zueignung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte Zueignung der Sache oder ihres Sachwerts
    K will die Uhr seinem eigenen Vermögen einverleiben und V dauerhaft aus seiner Eigentümerstellung verdrängen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung der konkreten Sache
    K hat zwar einen Anspruch auf Eigentumsübertragung an dieser Uhr, dieser ist aber noch nicht fällig.
    erfüllt
BFall B

K hat bei V eine bestimmte Armbanduhr gekauft und vollständig bezahlt. V muss K die Uhr sofort übergeben und ihm das Eigentum daran verschaffen. Noch gehört die Uhr V. 1K nimmt die Uhr ohne Vs Wissen aus dem verschlossenen Schaukasten und will sie für immer wie seine eigene behalten.

Trifft „Rechtswidrigkeit der Zueignung“ hier zu?

„Rechtswidrigkeit der Zueignung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung der konkreten Sache

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beabsichtigte Zueignung der Sache oder ihres Sachwerts
    K will die Uhr seinem eigenen Vermögen einverleiben und V dauerhaft aus seiner Eigentümerstellung verdrängen.
    erfüllt
  2. 2
    Kein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung der konkreten Sache
    K hat einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Eigentumsübertragung an genau dieser vollständig bezahlten Uhr.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon der Abschluss eines Kaufvertrags wird als ausreichender Grund angesehen, die Zueignung für rechtmäßig zu halten.

RichtigAuch bei einem Kaufvertrag muss der Anspruch auf Eigentumsübertragung an der konkreten Sache bereits fällig und frei von Einreden sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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