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Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO · Öffentliches Recht

Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er gegen formelles oder materielles Recht verstößt, d.h. wenn er ohne die erforderliche Ermächtigungsgrundlage ergeht, die Behörde unzuständig ist, Verfahrens- oder Formvorschriften verletzt sind oder der Verwaltungsakt inhaltlich nicht mit dem höherrangigen Recht vereinbar ist.

Merksatz

Auch ein inhaltlich richtiger Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig sein.

Wo wird die Rechtswidrigkeit geprüft?Ausschnitt aus der Begründetheit der Anfechtungsklage: Rechtswidrigkeit und Verletzung eigener Rechte werden getrennt geprüft.
  1. 1
    Rechtswidrigkeit
    Verstößt der Verwaltungsakt gegen formelles oder materielles Recht?
  2. 2
    Verletzung eigener Rechte
    Hat der Kläger gerade durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt eine eigene Rechtsverletzung erlitten?
  1. 1
    Rechtswidrigkeit Verstößt der Verwaltungsakt gegen formelles oder materielles Recht?
  2. 2
    Verletzung eigener Rechte Hat der Kläger gerade durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt eine eigene Rechtsverletzung erlitten?
Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die zuständige Bauaufsichtsbehörde lehnt Lenas Bauantrag schriftlich und mit Begründung ab. Ihr Bauvorhaben erfüllt sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Genehmigung; alle vorgeschriebenen Verfahrensschritte und Formvorgaben sind eingehalten. 2Als einzigen Grund für die Ablehnung nennt die Behörde, dass sie Lenas Nachnamen nicht mag.

Trifft „Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts“ hier zu?

„Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorliegen eines Verwaltungsakts
    Die Behörde entscheidet gegenüber Lena verbindlich über ihren Bauantrag.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen formelles oder materielles Recht
    Die Ablehnung missachtet Lenas gesetzlichen Genehmigungsanspruch und verstößt damit gegen materielles Recht.
    erfüllt
BFall B

1Die zuständige Bauaufsichtsbehörde erteilt Lena schriftlich die beantragte Baugenehmigung ohne zusätzliche Bedingungen. Ihr Bauvorhaben erfüllt sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Alle vorgeschriebenen Verfahrensschritte und Formvorgaben sind eingehalten.

Trifft „Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts“ hier zu?

„Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verstoß gegen formelles oder materielles Recht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorliegen eines Verwaltungsakts
    Die Behörde erlaubt Lena verbindlich die Verwirklichung ihres konkreten Bauvorhabens.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen formelles oder materielles Recht
    Die Genehmigung entspricht den gesetzlichen Anforderungen an Zuständigkeit, Verfahren, Form und Inhalt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Rechtswidrigkeit wird ohne weitere Prüfung die gerichtliche Aufhebung abgeleitet.

RichtigFür die Aufhebung muss der Kläger zusätzlich eine eigene Rechtsverletzung durch den Verwaltungsakt erlitten haben.

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