Definitionen
Reformatio in peius (Strafprozess)
§ 358 Abs. 2 StPO · StrafrechtDas Verbot der Reformatio in peius untersagt, den Angeklagten bei einer Berufung oder Revision in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat schlechter zu stellen, wenn nur er selbst, die Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten oder sein gesetzlicher Vertreter das Rechtsmittel eingelegt hat. Es gilt auch für das nach einer Zurückverweisung erneut entscheidende Gericht, erfasst aber nicht den Schuldspruch. Ausnahmen bestehen für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; bei der Revision darf außerdem eine Strafe an die Stelle einer aufgehobenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus treten.
Ein ungünstigerer Schuldspruch scheitert nicht am Verschlechterungsverbot.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mann wird wegen Diebstahls zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Nur er legt gegen dieses Urteil Revision ein. Nach Aufhebung des Urteils und Rückgabe des Falls verurteilt ihn das erste Gericht wegen derselben Tat zu acht statt zuvor sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung. In keinem der beiden Urteile wird eine Unterbringung angeordnet.
Trifft „Reformatio in peius (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerufung oder RevisionDas eingelegte Rechtsmittel ist eine Revision.
- 2erfülltRechtsmittel ausschließlich von geschützter SeiteAllein der Angeklagte hat das Urteil angefochten.
- 3erfülltÄnderung von Art oder Höhe der RechtsfolgenDas Gericht verändert die Höhe der Freiheitsstrafe.
- 4erfülltNachteil für den AngeklagtenDie längere Freiheitsstrafe stellt den Angeklagten schlechter.
- 5erfülltKeine gesetzliche AusnahmeWeder wird eine Unterbringung angeordnet noch eine zuvor angeordnete psychiatrische Unterbringung durch eine Strafe ersetzt.
Ein Mann wird wegen Diebstahls zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Er legt Revision ein, ebenso die Staatsanwaltschaft, die eine höhere Strafe verlangt. Nach Aufhebung des Urteils und Rückgabe des Falls verurteilt ihn das erste Gericht wegen derselben Tat zu acht statt zuvor sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung. In keinem der beiden Urteile wird eine Unterbringung angeordnet.
Trifft „Reformatio in peius (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBerufung oder RevisionBeide Beteiligten haben Revision eingelegt.
- 2fehltRechtsmittel ausschließlich von geschützter SeiteDie Staatsanwaltschaft hat zusätzlich zu Lasten des Angeklagten Revision eingelegt.
- 3erfülltÄnderung von Art oder Höhe der RechtsfolgenDas Gericht verändert die Höhe der Freiheitsstrafe.
- 4erfülltNachteil für den AngeklagtenDie längere Freiheitsstrafe stellt den Angeklagten schlechter.
- 5erfülltKeine gesetzliche AusnahmeWeder wird eine Unterbringung angeordnet noch eine zuvor angeordnete psychiatrische Unterbringung durch eine Strafe ersetzt.
Typische Fehler
FehlerDas nach Zurückverweisung erneut entscheidende Tatgericht wird für ungebunden gehalten, weil es kein Rechtsmittelgericht ist.
RichtigAuch das erneut entscheidende Tatgericht muss das Verschlechterungsverbot beachten.
FehlerEine zusätzliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird wegen des Verschlechterungsverbots stets ausgeschlossen.
RichtigDas Verschlechterungsverbot sperrt die Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema