Definitionen
Rechtswidrigkeit
§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO · Öffentliches RechtEin staatlicher Akt (insbesondere ein Verwaltungsakt) ist rechtswidrig, wenn er gegen geltendes Recht verstößt, d.h. nicht mit den einschlägigen formellen oder materiellen Rechtsnormen in Einklang steht.
Auch eine inhaltlich richtige Entscheidung kann wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig sein.
- 1Rechtswidrigkeit des VerwaltungsaktsWiderspricht der Verwaltungsakt dem einschlägigen formellen oder materiellen Recht?
- 2Verletzung eigener RechteIst der Kläger gerade durch diesen Verstoß in eigenen Rechten verletzt?
- 1Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts Widerspricht der Verwaltungsakt dem einschlägigen formellen oder materiellen Recht?
- 2Verletzung eigener Rechte Ist der Kläger gerade durch diesen Verstoß in eigenen Rechten verletzt?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Für eine einfache Kopie aus dem Stadtarchiv legt die wirksame städtische Gebührensatzung einen Euro ohne Zuschläge fest. 1Das Stadtarchiv setzt Leas Gebühr mit einem schriftlichen Bescheid fest. 2Darin verlangt es für eine einzige einfache Kopie zehn Euro. Alle übrigen rechtlichen Vorgaben sind eingehalten.
Trifft „Rechtswidrigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher AktDas Stadtarchiv handelt als kommunale Behörde und erlässt einen Verwaltungsakt.
- 2erfülltVerstoß gegen formelles oder materielles RechtDie festgesetzten zehn Euro überschreiten die verbindlich vorgeschriebene Gebühr von einem Euro.
Für eine einfache Kopie aus dem Stadtarchiv legt die wirksame städtische Gebührensatzung einen Euro ohne Zuschläge fest. 1Das Stadtarchiv setzt Leas Gebühr mit einem schriftlichen Bescheid fest. Darin verlangt es für eine einzige einfache Kopie einen Euro. Alle übrigen rechtlichen Vorgaben sind eingehalten.
Trifft „Rechtswidrigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatlicher AktDas Stadtarchiv handelt als kommunale Behörde und erlässt einen Verwaltungsakt.
- 2fehltVerstoß gegen formelles oder materielles RechtDie Gebühr entspricht der Satzung, und auch die übrigen rechtlichen Vorgaben sind eingehalten.
Typische Fehler
FehlerAus der Rechtswidrigkeit wird ohne Weiteres auf einen Anspruch des Klägers auf gerichtliche Aufhebung geschlossen.
RichtigFür die gerichtliche Aufhebung muss der rechtswidrige Verwaltungsakt den Kläger auch in eigenen Rechten verletzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema