Definitionen
Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht, das dem Abgebildeten die Befugnis verleiht, selbst darüber zu bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bildnisse seiner Person hergestellt, verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; Eingriffe sind nur mit Einwilligung des Abgebildeten oder aufgrund gesetzlicher Schranken zulässig.
Entscheidend ist, wer abgebildet ist, nicht wer das Bild geschaffen hat.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mira lässt sich für ihr privates Fotoalbum von ihrem Bruder fotografieren; ihr Gesicht ist deutlich zu erkennen. 2Ein Cafébesitzer erhält einen Abzug und hängt ihn ohne Miras Erlaubnis in seinem Schaufenster als Werbung aus. Mira möchte die Verwendung des Fotos verhindern.
Trifft „Recht am eigenen Bild“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBildnis der betroffenen PersonMira ist auf der Aufnahme erkennbar und kann sich deshalb auf ihr Recht am eigenen Bild berufen.
- 2erfülltHerstellung, Verbreitung oder öffentliche ZurschaustellungDer Cafébesitzer macht Miras Foto im Schaufenster öffentlich sichtbar.
Mira fotografiert ihren Bruder für dessen privates Fotoalbum; auf dem Foto ist ausschließlich sein Gesicht zu sehen. 2Ein Cafébesitzer erhält einen Abzug und hängt ihn ohne Miras Erlaubnis in seinem Schaufenster als Werbung aus. Mira ärgert sich über die Nutzung ihres Fotos und verlangt, dass der Abzug entfernt wird.
Trifft „Recht am eigenen Bild“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltBildnis der betroffenen PersonMira ist nicht abgebildet; mögliche Rechte als Fotografin sind von ihrem Recht am eigenen Bild zu unterscheiden.
- 2erfülltHerstellung, Verbreitung oder öffentliche ZurschaustellungDer Cafébesitzer macht die Aufnahme öffentlich sichtbar.
Typische Fehler
FehlerDer Schutz wird auf die Veröffentlichung beschränkt; die Herstellung einer Aufnahme wird nicht geprüft.
RichtigDas Persönlichkeitsrecht kann bereits durch die Herstellung eines Bildnisses betroffen sein.
FehlerJede Veröffentlichung eines Bildnisses wird ohne Einwilligung für unzulässig gehalten.
RichtigAuch gesetzliche Schranken können einen Eingriff erlauben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata