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Räuberischer Diebstahl

§ 252 StGB · Strafrecht

Räuberischer Diebstahl liegt vor, wenn der Täter, der bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird, gegen eine Person Gewalt anwendet oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.

Merksatz

Die Nötigung soll bereits erlangte Beute sichern, nicht erst deren Wegnahme ermöglichen.

Wann Raub, wann räuberischer Diebstahl?Beim Raub ermöglicht die Nötigung die Wegnahme. Beim räuberischen Diebstahl soll sie die bereits erlangte Beute sichern.
Räuberischer Diebstahl
Raub
Zeitpunkt der Nötigung
Nach vollendeter Wegnahme bei Betreffen auf frischer Tat.
Vor oder während der Wegnahme.
Zweck der Nötigung
Bereits erlangte Beute behalten.
Die Wegnahme ermöglichen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena steckt in einem Elektronikmarkt heimlich zum Verkauf angebotene kleine Kopfhörer in ihre Jackentasche, um sie zu behalten, ohne zu bezahlen. 2Ein Mitarbeiter beobachtet dies und stellt sie unmittelbar danach noch im Laden zur Rede. 3Lena stößt ihn kräftig zu Boden, 4damit sie die Kopfhörer in ihrer Tasche behalten und mit ihnen fliehen kann.

Trifft „Räuberischer Diebstahl“ hier zu?

„Räuberischer Diebstahl“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Diebstahl als Vortat
    Mit dem Einstecken in die eigene Jackentasche vollendet Lena die Wegnahme der Kopfhörer mit Zueignungsabsicht.
    erfüllt
  2. 2
    Auf frischer Tat betroffen
    Der Mitarbeiter nimmt Lena in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Diebstahl wahr.
    erfüllt
  3. 3
    Gewalt gegen eine Person oder qualifizierte Drohung
    Der kräftige Stoß ist körperliche Gewalt gegen den Mitarbeiter.
    erfüllt
  4. 4
    Absicht, den eigenen Beutebesitz zu erhalten
    Lena setzt die Gewalt gezielt ein, um die Kopfhörer zu behalten.
    erfüllt
BFall B

1Lena steckt in einem Elektronikmarkt heimlich zum Verkauf angebotene kleine Kopfhörer in ihre Jackentasche, um sie zu behalten, ohne zu bezahlen. 2Ein Mitarbeiter beobachtet dies und stellt sie unmittelbar danach noch im Laden zur Rede. Lena legt die Kopfhörer vor dem Mitarbeiter ab und will sie dort zurücklassen. 3Anschließend stößt sie den Mitarbeiter kräftig zu Boden, ausschließlich um ohne die Kopfhörer vor ihm fliehen zu können.

Trifft „Räuberischer Diebstahl“ hier zu?

„Räuberischer Diebstahl“ trifft nicht zu.Es fehlt: Absicht, den eigenen Beutebesitz zu erhalten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Diebstahl als Vortat
    Der Diebstahl ist bereits mit dem Einstecken vollendet und entfällt nicht durch das spätere Zurücklassen.
    erfüllt
  2. 2
    Auf frischer Tat betroffen
    Lena wird unmittelbar nach der Wegnahme am Tatort wahrgenommen und angesprochen.
    erfüllt
  3. 3
    Gewalt gegen eine Person oder qualifizierte Drohung
    Lena wirkt durch den Stoß körperlich auf den Mitarbeiter ein.
    erfüllt
  4. 4
    Absicht, den eigenen Beutebesitz zu erhalten
    Lena hat die Beute aufgegeben und setzt die Gewalt ausschließlich zur Flucht ein.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Ankündigung irgendeines Nachteils wird als ausreichende Drohung behandelt.

RichtigDie Drohung muss eine aktuelle Gefahr für Körper oder Leben zum Inhalt haben; eine angekündigte Sachbeschädigung genügt nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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