Definitionen
Räuberischer Diebstahl
§ 252 StGB · StrafrechtRäuberischer Diebstahl liegt vor, wenn der Täter, der bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird, gegen eine Person Gewalt anwendet oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einsetzt, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.
Die Nötigung soll bereits erlangte Beute sichern, nicht erst deren Wegnahme ermöglichen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena steckt in einem Elektronikmarkt heimlich zum Verkauf angebotene kleine Kopfhörer in ihre Jackentasche, um sie zu behalten, ohne zu bezahlen. 2Ein Mitarbeiter beobachtet dies und stellt sie unmittelbar danach noch im Laden zur Rede. 3Lena stößt ihn kräftig zu Boden, 4damit sie die Kopfhörer in ihrer Tasche behalten und mit ihnen fliehen kann.
Trifft „Räuberischer Diebstahl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDiebstahl als VortatMit dem Einstecken in die eigene Jackentasche vollendet Lena die Wegnahme der Kopfhörer mit Zueignungsabsicht.
- 2erfülltAuf frischer Tat betroffenDer Mitarbeiter nimmt Lena in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Diebstahl wahr.
- 3erfülltGewalt gegen eine Person oder qualifizierte DrohungDer kräftige Stoß ist körperliche Gewalt gegen den Mitarbeiter.
- 4erfülltAbsicht, den eigenen Beutebesitz zu erhaltenLena setzt die Gewalt gezielt ein, um die Kopfhörer zu behalten.
1Lena steckt in einem Elektronikmarkt heimlich zum Verkauf angebotene kleine Kopfhörer in ihre Jackentasche, um sie zu behalten, ohne zu bezahlen. 2Ein Mitarbeiter beobachtet dies und stellt sie unmittelbar danach noch im Laden zur Rede. Lena legt die Kopfhörer vor dem Mitarbeiter ab und will sie dort zurücklassen. 3Anschließend stößt sie den Mitarbeiter kräftig zu Boden, ausschließlich um ohne die Kopfhörer vor ihm fliehen zu können.
Trifft „Räuberischer Diebstahl“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDiebstahl als VortatDer Diebstahl ist bereits mit dem Einstecken vollendet und entfällt nicht durch das spätere Zurücklassen.
- 2erfülltAuf frischer Tat betroffenLena wird unmittelbar nach der Wegnahme am Tatort wahrgenommen und angesprochen.
- 3erfülltGewalt gegen eine Person oder qualifizierte DrohungLena wirkt durch den Stoß körperlich auf den Mitarbeiter ein.
- 4fehltAbsicht, den eigenen Beutebesitz zu erhaltenLena hat die Beute aufgegeben und setzt die Gewalt ausschließlich zur Flucht ein.
Typische Fehler
FehlerDie Ankündigung irgendeines Nachteils wird als ausreichende Drohung behandelt.
RichtigDie Drohung muss eine aktuelle Gefahr für Körper oder Leben zum Inhalt haben; eine angekündigte Sachbeschädigung genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata