Definitionen
Rastede-Formel
Art. 28 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDie Rastede-Formel bezeichnet den vom BVerfG im Rastede-Beschluss entwickelten Grundsatz, wonach Aufgaben, die ihrem Wesen nach gemeindliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind, den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie grundsätzlich zur eigenverantwortlichen Erledigung zuzuweisen sind und nur aus Gründen des Gemeinwohls, insbesondere bei anders nicht sicherzustellender ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung, auf andere Träger übertragen werden dürfen. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen. Auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an.
Ob eine Aufgabe örtlich ist, hängt nicht von der Verwaltungskraft der Gemeinde ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Die Gemeinde Lindenau plant einen öffentlichen Spielplatz im Wohnviertel. 1Dort sollen die Kinder aus den umliegenden Häusern spielen und die Familien aus dem Viertel einander begegnen können.
Trifft „Rastede-Formel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBedürfnis- oder Interessenbezug der AufgabeDie Planung dient den Spiel- und Begegnungsbedürfnissen der Anwohner.
- 2erfülltBezug zum gemeinsamen örtlichen ZusammenlebenEin öffentlicher Spielplatz im Wohnviertel dient dem gemeinsamen Zusammenleben der dortigen Einwohner.
Die Landesregierung plant eine Wirtschaftsprognose für das ganze Land. 1Diese soll ausschließlich landesweite Entwicklungen darstellen und als Grundlage für die Wirtschaftspolitik des Landes dienen. Einzelne Gemeinden und ihre örtlichen Verhältnisse werden nicht untersucht.
Trifft „Rastede-Formel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBedürfnis- oder Interessenbezug der AufgabeDie Prognose dient dem Interesse an einer Informationsgrundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen.
- 2fehltBezug zum gemeinsamen örtlichen ZusammenlebenDie ausschließlich landesweite Prognose hat keinen spezifischen Bezug zum Zusammenleben in einer örtlichen Gemeinschaft.
Typische Fehler
FehlerDer Gesetzgeber dürfe örtliche Aufgaben ohne sachliche Rechtfertigung auf andere Träger verlagern.
RichtigAuch der Gesetzgeber muss den grundsätzlichen Vorrang der Gemeinde beachten und einen Aufgabenentzug durch Gemeinwohlgründe rechtfertigen.
FehlerJede Aufgabe, die innerhalb des Gemeindegebiets erledigt wird, sei eine örtliche Gemeinschaftsaufgabe.
RichtigDie bloße Lage im Gemeindegebiet genügt nicht; erforderlich ist ein spezifischer Bezug zum gemeinsamen örtlichen Zusammenleben.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema