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Rastede-Formel

Art. 28 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Die Rastede-Formel bezeichnet den vom BVerfG im Rastede-Beschluss entwickelten Grundsatz, wonach Aufgaben, die ihrem Wesen nach gemeindliche Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind, den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie grundsätzlich zur eigenverantwortlichen Erledigung zuzuweisen sind und nur aus Gründen des Gemeinwohls, insbesondere bei anders nicht sicherzustellender ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung, auf andere Träger übertragen werden dürfen. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen. Auf die Verwaltungskraft der Gemeinde kommt es hierfür nicht an.

Merksatz

Ob eine Aufgabe örtlich ist, hängt nicht von der Verwaltungskraft der Gemeinde ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Gemeinde Lindenau plant einen öffentlichen Spielplatz im Wohnviertel. 1Dort sollen die Kinder aus den umliegenden Häusern spielen und die Familien aus dem Viertel einander begegnen können.

Trifft „Rastede-Formel“ hier zu?

„Rastede-Formel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bedürfnis- oder Interessenbezug der Aufgabe
    Die Planung dient den Spiel- und Begegnungsbedürfnissen der Anwohner.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zum gemeinsamen örtlichen Zusammenleben
    Ein öffentlicher Spielplatz im Wohnviertel dient dem gemeinsamen Zusammenleben der dortigen Einwohner.
    erfüllt
BFall B

Die Landesregierung plant eine Wirtschaftsprognose für das ganze Land. 1Diese soll ausschließlich landesweite Entwicklungen darstellen und als Grundlage für die Wirtschaftspolitik des Landes dienen. Einzelne Gemeinden und ihre örtlichen Verhältnisse werden nicht untersucht.

Trifft „Rastede-Formel“ hier zu?

„Rastede-Formel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug zum gemeinsamen örtlichen Zusammenleben

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bedürfnis- oder Interessenbezug der Aufgabe
    Die Prognose dient dem Interesse an einer Informationsgrundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zum gemeinsamen örtlichen Zusammenleben
    Die ausschließlich landesweite Prognose hat keinen spezifischen Bezug zum Zusammenleben in einer örtlichen Gemeinschaft.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Gesetzgeber dürfe örtliche Aufgaben ohne sachliche Rechtfertigung auf andere Träger verlagern.

RichtigAuch der Gesetzgeber muss den grundsätzlichen Vorrang der Gemeinde beachten und einen Aufgabenentzug durch Gemeinwohlgründe rechtfertigen.

Verwechslung

FehlerJede Aufgabe, die innerhalb des Gemeindegebiets erledigt wird, sei eine örtliche Gemeinschaftsaufgabe.

RichtigDie bloße Lage im Gemeindegebiet genügt nicht; erforderlich ist ein spezifischer Bezug zum gemeinsamen örtlichen Zusammenleben.

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