Definitionen
Produktbezogene Regelung
Art. 34 AEUV · Öffentliches RechtEine produktbezogene Regelung ist eine hoheitliche Maßnahme, die Anforderungen an das Produkt selbst stellt, etwa hinsichtlich seiner Beschaffenheit, Zusammensetzung, Bezeichnung, Kennzeichnung oder Verpackung.
Entscheidend sind Anforderungen an die Ware selbst, nicht bloß an die Umstände ihres Verkaufs.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein Staat schreibt durch Gesetz vor, 2dass alle dort verkauften Kerzen aus mindestens 80 Prozent Bienenwachs bestehen müssen. Dies gilt auch für Kerzen aus anderen Mitgliedstaaten.
Trifft „Produktbezogene Regelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitliche MaßnahmeDie Vorgabe stammt vom staatlichen Gesetzgeber.
- 2erfülltAnforderungen an das Produkt selbstDer vorgeschriebene Bienenwachsanteil betrifft die Zusammensetzung der Kerzen.
1Ein Staat schreibt durch Gesetz vor, dass Einzelhandelsgeschäfte sonntags geschlossen bleiben müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie inländische Waren oder Waren aus anderen Mitgliedstaaten verkaufen.
Trifft „Produktbezogene Regelung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHoheitliche MaßnahmeDie Vorgabe stammt vom staatlichen Gesetzgeber.
- 2fehltAnforderungen an das Produkt selbstDie vorgeschriebene Schließzeit betrifft nur die Verkaufsumstände, nicht die Eigenschaften oder Aufmachung der Waren.
Typische Fehler
FehlerJede staatliche Vorgabe für den Warenverkauf wird als produktbezogene Regelung eingeordnet.
RichtigBloße Vorgaben zu Ladenöffnungszeiten betreffen die Verkaufsumstände; produktbezogene Regelungen stellen dagegen Anforderungen an die Ware selbst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata