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Produktfehler

§ 3 ProdHaftG · Zivilrecht

Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände – insbesondere seiner Darbietung, des vernünftigerweise zu erwartenden Gebrauchs und des Zeitpunkts seines Inverkehrbringens – berechtigterweise erwartet werden kann; maßgeblich ist dabei nicht die subjektive Erwartung des Einzelnen, sondern der objektive Sicherheitsstandard, den die Allgemeinheit erwarten darf.

Merksatz

Entscheidend ist die objektiv erwartbare Sicherheit, nicht die persönliche Vorstellung einzelner Nutzer.

Welcher Zeitpunkt zählt für die Sicherheit?Die Erwartungen werden auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens bezogen. Eine spätere Verbesserung macht das frühere Produkt für sich genommen nicht fehlerhaft.
  1. Inverkehrbringen
    Maßgeblicher Zeitpunkt
    Für die Beurteilung zählen die zu diesem Zeitpunkt berechtigten Sicherheitserwartungen.
  2. Später
    Verbessertes Nachfolgemodell
    Die Verbesserung allein begründet keinen Fehler des früheren Produkts.
  1. Maßgeblicher Zeitpunkt Für die Beurteilung zählen die zu diesem Zeitpunkt berechtigten Sicherheitserwartungen.
  2. Verbessertes Nachfolgemodell Die Verbesserung allein begründet keinen Fehler des früheren Produkts.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein Hersteller liefert neue Wasserkocher für den üblichen Gebrauch in Haushalten aus. 2Bei damals üblichen Geräten verhindern isolierte Leitungen, dass am Griff Strom anliegt; bei einem ausgelieferten Gerät fehlt diese Isolierung von Anfang an. 3Eine Käuferin füllt dieses Gerät wie vorgesehen mit Wasser und erleidet beim Einschalten über den Griff einen Stromschlag.

Trifft „Produktfehler“ hier zu?

„Produktfehler“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Produkt
    Der Wasserkocher ist eine bewegliche Sache und damit ein Produkt.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv berechtigte Sicherheitserwartung
    Die Allgemeinheit darf bei normaler Nutzung Schutz vor Stromschlägen über den Griff erwarten.
    erfüllt
  3. 3
    Unterschreiten der nach den Umständen erwartbaren Sicherheit
    Die bereits bei der Auslieferung fehlende Isolierung führt bei vorgesehenem Gebrauch zu einem vermeidbaren Stromschlag.
    erfüllt
BFall B

1Ein Hersteller liefert neue Wasserkocher für den üblichen Gebrauch in Haushalten aus. 2Bei damals üblichen Geräten verhindern isolierte Leitungen, dass am Griff Strom anliegt; das ausgelieferte Gerät besitzt diese Isolierung und dieselben übrigen Schutzvorrichtungen. Eine Käuferin füllt das Gerät wie vorgesehen mit Wasser und erhitzt es; der Griff bleibt dabei handwarm und stromfrei.

Trifft „Produktfehler“ hier zu?

„Produktfehler“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unterschreiten der nach den Umständen erwartbaren Sicherheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Produkt
    Der Wasserkocher ist eine bewegliche Sache und damit ein Produkt.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv berechtigte Sicherheitserwartung
    Auch hier darf die Allgemeinheit bei normaler Nutzung Schutz vor Stromschlägen über den Griff erwarten.
    erfüllt
  3. 3
    Unterschreiten der nach den Umständen erwartbaren Sicherheit
    Das Gerät erfüllt die anhand seines Verwendungszwecks und des Auslieferungszeitpunkts berechtigten Sicherheitserwartungen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerAus der späteren Einführung eines sichereren Modells wird unmittelbar auf einen Fehler des älteren Produkts geschlossen.

RichtigEine spätere Verbesserung genügt für sich genommen nicht, um das ältere Produkt als fehlerhaft einzuordnen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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