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Provozierte Notwehrlage

§ 32 StGB · Strafrecht

Eine provozierte Notwehrlage liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Täter den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, gegen den er sich verteidigt, durch ein vorwerfbares, sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang vorhersehbar selbst herbeigeführt hat. Hat er den Angriff gezielt herbeigeführt, um den Angreifer unter dem Deckmantel der Notwehr zu verletzen, ist sein Notwehrrecht nach der Rechtsprechung wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen. Bei sonstiger schuldhafter Provokation ist das Notwehrrecht im Rahmen der Gebotenheit eingeschränkt: Der Täter muss grundsätzlich zunächst ausweichen, sodann nach Möglichkeit Schutzwehr üben und darf Trutzwehr nur als letztes Mittel einsetzen.

Merksatz

Entscheidend ist nicht allein die Verursachung des Angriffs, sondern die Vorwerfbarkeit des Vorverhaltens.

Wo wird die Provokation geprüft?Gezeigt ist der objektive Teil der Notwehrprüfung. Die vorwerfbare Provokation wird bei der Gebotenheit behandelt.
  1. 1
    Notwehrlage
    Liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor?
  2. 2
    Erforderliche Verteidigung
    Ist die Verteidigung zur Abwehr erforderlich?
  3. 3
    Gebotenheit
    Hier werden Beschränkungen wegen vorwerfbarer Provokation geprüft.
  1. 1
    Notwehrlage Liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor?
  2. 2
    Erforderliche Verteidigung Ist die Verteidigung zur Abwehr erforderlich?
  3. 3
    Gebotenheit Hier werden Beschränkungen wegen vorwerfbarer Provokation geprüft.
Provozierte Notwehrlage

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tim sagt zu Paul vor mehreren Kollegen: „Du bist ein widerliches Schwein.“ Er weiß, dass Paul bei solchen Kränkungen schnell zuschlägt, will aber nur seinem Ärger Luft machen. Unmittelbar nachdem Tim ausgesprochen hat, holt Paul deshalb mit der Faust zum Schlag gegen Tims Gesicht aus. Tim packt Pauls Handgelenk und drückt es schmerzhaft nach unten, um den Schlag abzuwehren.

Trifft „Provozierte Notwehrlage“ hier zu?

„Provozierte Notwehrlage“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
    Der unmittelbar bevorstehende Faustschlag ist rechtswidrig, da die bereits beendete Beschimpfung ihn nicht rechtfertigt.
    erfüllt
  2. 2
    Verteidigung gegen diesen Angriff
    Tim greift ein, um den bevorstehenden Schlag abzuwehren.
    erfüllt
  3. 3
    Vorwerfbares, sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten
    Die bewusste persönliche Beschimpfung ist Tim vorwerfbar und sozialethisch zu missbilligen.
    erfüllt
  4. 4
    Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang
    Paul reagiert unmittelbar am Ort der Beschimpfung.
    erfüllt
  5. 5
    Vorhersehbare Herbeiführung des Angriffs
    Die Beschimpfung löst den Angriff aus, mit dem Tim aufgrund seiner Kenntnis rechnen konnte.
    erfüllt
BFall B

Tim lehnt Pauls Bitte um ein Darlehen höflich ab. Er weiß, dass Paul auf solche Absagen schnell mit Schlägen reagiert, möchte aber lediglich kein Geld verleihen. Unmittelbar nachdem Tim ausgesprochen hat, holt Paul deshalb mit der Faust zum Schlag gegen Tims Gesicht aus. Tim packt Pauls Handgelenk und drückt es schmerzhaft nach unten, um den Schlag abzuwehren.

Trifft „Provozierte Notwehrlage“ hier zu?

„Provozierte Notwehrlage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorwerfbares, sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
    Der unmittelbar bevorstehende Faustschlag gegen Tim ist rechtswidrig.
    erfüllt
  2. 2
    Verteidigung gegen diesen Angriff
    Tim handelt zur Abwehr des bevorstehenden Schlags.
    erfüllt
  3. 3
    Vorwerfbares, sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten
    Die höfliche Ablehnung eines Darlehens ist auch bei vorhersehbarer Gewaltreaktion nicht sozialethisch zu missbilligen.
    fehlt
  4. 4
    Enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang
    Paul reagiert unmittelbar am Ort des Gesprächs.
    erfüllt
  5. 5
    Vorhersehbare Herbeiführung des Angriffs
    Die Absage löst den Angriff aus, dessen Möglichkeit Tim bekannt ist.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAuch bei sonstiger schuldhafter Provokation wird Trutzwehr ausnahmslos ausgeschlossen.

RichtigBei sonstiger schuldhafter Provokation bleibt Trutzwehr als letztes Mittel zulässig; vorrangig sind Ausweichen und Schutzwehr zu prüfen.

Prüfungsort

FehlerDie Beschränkung des Notwehrrechts wegen Provokation wird bei der Erforderlichkeit geprüft.

RichtigDie provokationsbedingte Beschränkung gehört zur Gebotenheit der Verteidigung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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