Definitionen
Privilegiertes Vorhaben
§ 35 Abs. 1 BauGB · Öffentliches RechtEin privilegiertes Vorhaben im Außenbereich ist ein Vorhaben, das einem der in § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 BauGB abschließend aufgezählten Tatbestände unterfällt (z. B. land- oder forstwirtschaftliche Vorhaben oder bestimmte Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien). Ein Anspruch auf Zulassung besteht, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und die sonstigen Zulässigkeitsanforderungen erfüllt sind.
Die gesetzliche Privilegierung ist noch keine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea plant auf einer von unbebauten Feldern umgebenen Wiese zwei Kilometer vom nächsten Dorf entfernt eine 120 Quadratmeter große Halle. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. 2Lea bewirtschaftet seit Jahren als Haupterwerb einen Ackerbaubetrieb mit 60 Hektar eigener Fläche. In der auf ihren Maschinenbestand zugeschnittenen Halle will sie ausschließlich die Traktoren und Geräte dieses Betriebs unterstellen.
Trifft „Privilegiertes Vorhaben“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorhaben im AußenbereichDer Hallenneubau liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
- 2erfülltGesetzlicher PrivilegierungstatbestandDie Halle dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt gegenüber dessen 60 Hektar Fläche nur einen untergeordneten Teil ein.
1Tom plant auf einer von unbebauten Feldern umgebenen Wiese zwei Kilometer vom nächsten Dorf entfernt eine 120 Quadratmeter große Halle. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Er will darin ausschließlich seine privaten Oldtimer als Hobby unterstellen. Tom betreibt weder Landwirtschaft noch ein Gewerbe.
Trifft „Privilegiertes Vorhaben“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorhaben im AußenbereichDer Hallenneubau liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
- 2fehltGesetzlicher PrivilegierungstatbestandEine Halle zur Aufbewahrung privater Oldtimer erfüllt keinen der gesetzlichen Privilegierungstatbestände.
Typische Fehler
FehlerJede Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird auch bei privilegierten Vorhaben als zwingender Ablehnungsgrund behandelt.
RichtigBei privilegierten Vorhaben kommt es darauf an, ob öffentliche Belange entgegenstehen; nicht jede Beeinträchtigung reicht dafür aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema