Definitionen
Prognoseentscheidung (Öffentliches Recht)
Öffentliches RechtEine Prognoseentscheidung ist die behördliche oder gerichtliche Beurteilung eines zukünftigen Geschehensablaufs aus der ex-ante-Perspektive zum Zeitpunkt des Handelns, bei der auf der Grundlage der damals erkennbaren Umstände beurteilt wird, ob eine Gefahr oder ein sonstiger relevanter Sachverhalt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten wird; die Rechtmäßigkeit der Entscheidung richtet sich allein nach den ex-ante erkennbaren Tatsachen, nicht nach der späteren tatsächlichen Entwicklung.
Eine Zukunftsbeurteilung kann rechtmäßig sein, obwohl sich die Erwartung später nicht erfüllt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Das Gewerbeamt prüft, ob ein Ladeninhaber sein Geschäft weiterführen darf. 2Die dabei vorliegenden Unterlagen zeigen, dass er seit zwei Jahren erhebliche Steuerschulden hat, die weiter anwachsen, und keine Rückzahlungen leistet. 3Das Amt erwartet aufgrund dieser Unterlagen, dass er auch künftig seine Steuern nicht bezahlen wird.
Trifft „Prognoseentscheidung (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliche oder gerichtliche BeurteilungDas Gewerbeamt nimmt als Behörde die Beurteilung vor.
- 2erfülltGrundlage: zum Handlungszeitpunkt erkennbare UmständeDie Beurteilung beruht auf den im Prüfungszeitpunkt verfügbaren Informationen über die Zahlungsrückstände.
- 3erfülltWahrscheinlichkeitsbeurteilung eines zukünftigen GeschehensAus den erheblichen und anhaltenden Zahlungsrückständen wird auf die wahrscheinliche weitere Nichterfüllung steuerlicher Pflichten geschlossen.
1Das Gewerbeamt prüft im Rahmen einer möglichen Schließung eines Ladens zunächst nur, ob der Inhaber die Steuern des Vorjahres bezahlt hat. 2Es nutzt dafür ausschließlich die bei dieser Prüfung vorliegenden Kontoauszüge und Zahlungsbelege. Über das künftige Zahlungsverhalten des Ladeninhabers trifft es in diesem Arbeitsschritt keine Aussage.
Trifft „Prognoseentscheidung (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBehördliche oder gerichtliche BeurteilungDie Feststellung der bisherigen Zahlungen erfolgt durch eine Behörde.
- 2erfülltGrundlage: zum Handlungszeitpunkt erkennbare UmständeDas Amt stützt seine Beurteilung auf die im Prüfungszeitpunkt verfügbaren Unterlagen.
- 3fehltWahrscheinlichkeitsbeurteilung eines zukünftigen GeschehensDieser Arbeitsschritt betrifft ausschließlich vergangene Zahlungen und enthält keine Einschätzung des künftigen Verhaltens.
Typische Fehler
FehlerEs wird verlangt, dass die Behörde den künftigen Verlauf mit Gewissheit vorhersagen kann.
RichtigErforderlich ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des erwarteten Geschehens, keine Gewissheit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema