Definitionen
Produzentenhaftung
§ 823 Abs. 1 BGB · ZivilrechtDie Produzentenhaftung ist die deliktische Haftung des Herstellers eines Produkts für die schuldhafte Verletzung produktbezogener Verkehrssicherungspflichten, wenn diese einen Schaden an einem nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgut verursacht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler; bei Fehlern aus seinem Organisations- und Gefahrenbereich trägt der Hersteller grundsätzlich die Beweislast dafür, dass er den Fehler nicht zu vertreten hat.
Ein Vertrag mit dem Hersteller ist nicht nötig; entscheidend sind schuldhaft verletzte produktbezogene Verkehrssicherungspflichten.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Firma R stellt Wasserkocher her und verkauft Mia ein Gerät. 2Bei der Montage wurde ein Kabel falsch befestigt, sodass das Metallgehäuse unter Strom steht. 3Die Geschäftsleitung ließ die ohne Weiteres mögliche Sicherheitsprüfung bewusst ausfallen, obwohl diese den Montagefehler aufgedeckt hätte. 4Mia berührt das Gehäuse, erleidet einen Stromschlag und muss ärztlich behandelt werden.
Trifft „Produzentenhaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerstellereigenschaftR hat das betreffende Produkt selbst hergestellt.
- 2erfülltVerletzung einer produktbezogenen VerkehrssicherungspflichtDer gefährliche Montagefehler verletzt die Pflicht zur sicheren Fertigung.
- 3erfülltVerschuldenDie Geschäftsleitung hat eine mögliche und erforderliche Sicherheitskontrolle unterlassen und damit fahrlässig gehandelt.
- 4erfülltUrsächlicher Schaden an einem geschützten RechtsgutDer Montagefehler verursacht eine Verletzung von Mias Körper und Gesundheit.
1Die Firma R stellt Wasserkocher her und verkauft Mia ein Gerät. 2Bei der Montage wurde ein Kabel falsch befestigt, sodass das Metallgehäuse unter Strom steht. 3Die Geschäftsleitung ließ die ohne Weiteres mögliche Sicherheitsprüfung bewusst ausfallen, obwohl diese den Montagefehler aufgedeckt hätte. Mia entdeckt den Fehler vor der Benutzung und kann deshalb eine bereits vereinbarte Vermietung nicht durchführen; sie verliert nur die Mietzahlung, niemand wird verletzt und keine Sache beschädigt.
Trifft „Produzentenhaftung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerstellereigenschaftR hat das betreffende Produkt selbst hergestellt.
- 2erfülltVerletzung einer produktbezogenen VerkehrssicherungspflichtDer gefährliche Montagefehler verletzt die Pflicht zur sicheren Fertigung.
- 3erfülltVerschuldenDie Geschäftsleitung hat eine mögliche und erforderliche Sicherheitskontrolle unterlassen und damit fahrlässig gehandelt.
- 4fehltUrsächlicher Schaden an einem geschützten RechtsgutDer bloße Mietausfall bei einem von Anfang an fehlerhaften Gerät ist hier ein reiner Vermögensschaden ohne Verletzung eines geschützten Rechtsguts.
Typische Fehler
FehlerDie Produzentenhaftung wird wie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz als verschuldensunabhängig behandelt.
RichtigDie deliktische Produzentenhaftung setzt Verschulden voraus.
FehlerJeder durch einen Produktfehler verursachte Vermögensnachteil wird ohne Prüfung einer Rechtsgutsverletzung als ersatzfähig behandelt.
RichtigEin reiner Vermögensschaden reicht nicht; erforderlich ist die Verletzung eines von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsguts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema