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Produzentenhaftung

§ 823 Abs. 1 BGB · Zivilrecht

Die Produzentenhaftung ist die deliktische Haftung des Herstellers eines Produkts für die schuldhafte Verletzung produktbezogener Verkehrssicherungspflichten, wenn diese einen Schaden an einem nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgut verursacht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- und Produktbeobachtungsfehler; bei Fehlern aus seinem Organisations- und Gefahrenbereich trägt der Hersteller grundsätzlich die Beweislast dafür, dass er den Fehler nicht zu vertreten hat.

Merksatz

Ein Vertrag mit dem Hersteller ist nicht nötig; entscheidend sind schuldhaft verletzte produktbezogene Verkehrssicherungspflichten.

Welche Haftung setzt Verschulden voraus?Die Produzentenhaftung verlangt Verschulden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz setzt dagegen kein Verschulden voraus.
Produzentenhaftung
Haftung nach dem ProdHaftG
Rechtsgrundlage
§ 823 Abs. 1 BGB
Produkthaftungsgesetz
Verschulden
Erforderlich
Nicht erforderlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Firma R stellt Wasserkocher her und verkauft Mia ein Gerät. 2Bei der Montage wurde ein Kabel falsch befestigt, sodass das Metallgehäuse unter Strom steht. 3Die Geschäftsleitung ließ die ohne Weiteres mögliche Sicherheitsprüfung bewusst ausfallen, obwohl diese den Montagefehler aufgedeckt hätte. 4Mia berührt das Gehäuse, erleidet einen Stromschlag und muss ärztlich behandelt werden.

Trifft „Produzentenhaftung“ hier zu?

„Produzentenhaftung“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herstellereigenschaft
    R hat das betreffende Produkt selbst hergestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung einer produktbezogenen Verkehrssicherungspflicht
    Der gefährliche Montagefehler verletzt die Pflicht zur sicheren Fertigung.
    erfüllt
  3. 3
    Verschulden
    Die Geschäftsleitung hat eine mögliche und erforderliche Sicherheitskontrolle unterlassen und damit fahrlässig gehandelt.
    erfüllt
  4. 4
    Ursächlicher Schaden an einem geschützten Rechtsgut
    Der Montagefehler verursacht eine Verletzung von Mias Körper und Gesundheit.
    erfüllt
BFall B

1Die Firma R stellt Wasserkocher her und verkauft Mia ein Gerät. 2Bei der Montage wurde ein Kabel falsch befestigt, sodass das Metallgehäuse unter Strom steht. 3Die Geschäftsleitung ließ die ohne Weiteres mögliche Sicherheitsprüfung bewusst ausfallen, obwohl diese den Montagefehler aufgedeckt hätte. Mia entdeckt den Fehler vor der Benutzung und kann deshalb eine bereits vereinbarte Vermietung nicht durchführen; sie verliert nur die Mietzahlung, niemand wird verletzt und keine Sache beschädigt.

Trifft „Produzentenhaftung“ hier zu?

„Produzentenhaftung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ursächlicher Schaden an einem geschützten Rechtsgut

An der Definition geprüft

  1. 1
    Herstellereigenschaft
    R hat das betreffende Produkt selbst hergestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Verletzung einer produktbezogenen Verkehrssicherungspflicht
    Der gefährliche Montagefehler verletzt die Pflicht zur sicheren Fertigung.
    erfüllt
  3. 3
    Verschulden
    Die Geschäftsleitung hat eine mögliche und erforderliche Sicherheitskontrolle unterlassen und damit fahrlässig gehandelt.
    erfüllt
  4. 4
    Ursächlicher Schaden an einem geschützten Rechtsgut
    Der bloße Mietausfall bei einem von Anfang an fehlerhaften Gerät ist hier ein reiner Vermögensschaden ohne Verletzung eines geschützten Rechtsguts.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Produzentenhaftung wird wie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz als verschuldensunabhängig behandelt.

RichtigDie deliktische Produzentenhaftung setzt Verschulden voraus.

Voraussetzung vergessen

FehlerJeder durch einen Produktfehler verursachte Vermögensnachteil wird ohne Prüfung einer Rechtsgutsverletzung als ersatzfähig behandelt.

RichtigEin reiner Vermögensschaden reicht nicht; erforderlich ist die Verletzung eines von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsguts.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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