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Prognoseentscheidung (Strafrecht)

§ 56 StGB · Strafrecht

Eine Prognoseentscheidung ist die gerichtliche Beurteilung der künftigen Gefährlichkeit oder des zu erwartenden Verhaltens eines Täters auf der Grundlage der zum Entscheidungszeitpunkt bekannten Umstände, insbesondere im Rahmen der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der Strafaussetzung zur Bewährung.

Merksatz

Aus bekannten Umständen wird auf künftiges Verhalten geschlossen, statt nur die vergangene Tat zu bewerten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Gericht hat einen Mann wegen Diebstahls zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Vor der Entscheidung, ob er die Haft antreten muss, 3berücksichtigt es seine bisherige Straffreiheit, seine nach der Tat aufgenommene feste Arbeit und die vollständige Rückzahlung des Schadens. 1Daraus schließt das Gericht, 2dass der Mann künftig auch ohne einen Gefängnisaufenthalt keine Straftaten mehr begehen wird.

Trifft „Prognoseentscheidung (Strafrecht)“ hier zu?

„Prognoseentscheidung (Strafrecht)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Beurteilung
    Das Gericht nimmt die Einschätzung selbst vor.
    erfüllt
  2. 2
    Einschätzung künftiger Gefährlichkeit oder künftigen Verhaltens
    Die Einschätzung betrifft das künftig erwartete Verhalten des Mannes.
    erfüllt
  3. 3
    Grundlage sind die bei der Entscheidung bekannten Umstände
    Das Gericht stützt seine Einschätzung auf bereits bekannte persönliche und tatsächliche Umstände.
    erfüllt
BFall B

Eine Mitarbeiterin der Gerichtshilfe erstellt für das Gericht einen Bericht über einen Mann, der einen Diebstahl begangen hat. 3Sie berücksichtigt seine bisherige Straffreiheit, seine nach der Tat aufgenommene feste Arbeit und die vollständige Rückzahlung des Schadens. Daraus schließt sie, 2dass der Mann künftig auch ohne einen Gefängnisaufenthalt keine Straftaten mehr begehen wird. Das Gericht hat den Bericht noch nicht geprüft und selbst noch keine Einschätzung zum künftigen Verhalten des Mannes abgegeben.

Trifft „Prognoseentscheidung (Strafrecht)“ hier zu?

„Prognoseentscheidung (Strafrecht)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gerichtliche Beurteilung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtliche Beurteilung
    Die Einschätzung stammt nur von der Gerichtshilfe und wurde vom Gericht noch nicht selbst vorgenommen.
    fehlt
  2. 2
    Einschätzung künftiger Gefährlichkeit oder künftigen Verhaltens
    Der Bericht enthält eine Einschätzung des künftig erwarteten Verhaltens.
    erfüllt
  3. 3
    Grundlage sind die bei der Entscheidung bekannten Umstände
    Die Mitarbeiterin stützt ihre Einschätzung auf die ihr bereits bekannten Umstände.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine günstige Prognose wird bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren für die Bewährung als ausreichend angesehen.

RichtigIn diesem Strafbereich müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen, die sich aus einer Gesamtbetrachtung von Tat und Täterpersönlichkeit ergeben.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Bewährungsprognose wird allein aus der begangenen Tat abgeleitet.

RichtigDas Gericht muss auch die persönlichen und sozialen Umstände des Verurteilten sowie die erwarteten Auswirkungen einer Bewährung berücksichtigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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