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Privilegierte Kläger

§ 76 BVerfGG; Art. 263 Abs. 2 AEUV · Öffentliches Recht

Privilegierte Kläger sind Antragsteller, die im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle oder anderer objektiver Beanstandungsverfahren ohne Nachweis einer eigenen Rechtsverletzung oder eines besonderen Rechtsschutzinteresses klagebefugt sind, weil ihnen das Prozessrecht allein aufgrund ihrer institutionellen Stellung (z.B. Bundesregierung, Landesregierungen, ein Viertel der Mitglieder des Bundestages) die Antragsberechtigung einräumt. Im Unionsrecht bezeichnet der Begriff die in Art. 263 Abs. 2 AEUV genannten Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission, die eine Nichtigkeitsklage erheben können, ohne eine eigene Betroffenheit oder ein Rechtsschutzinteresse darlegen zu müssen.

Merksatz

Entscheidend ist die institutionelle Stellung, nicht eine Verletzung eigener Rechte.

Wo wird die Antragsberechtigung geprüft?Ausschnitt aus der Zulässigkeitsprüfung der abstrakten Normenkontrolle nach § 76 Abs. 1 BVerfGG. Hervorgehoben ist die Antragsberechtigung.
  1. 1
    Antragsberechtigung
    Zugelassen sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Bundestagsmitglieder.
  2. 2
    Antragsgegenstand
    Geprüft wird eine Vorschrift des Bundes oder eines Landes.
  3. 3
    Antragsgrund
    Der Antragsteller muss die Norm für nichtig oder nach ihrer Nichtanwendung für gültig halten.
  1. 1
    Antragsberechtigung Zugelassen sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Bundestagsmitglieder.
  2. 2
    Antragsgegenstand Geprüft wird eine Vorschrift des Bundes oder eines Landes.
  3. 3
    Antragsgrund Der Antragsteller muss die Norm für nichtig oder nach ihrer Nichtanwendung für gültig halten.
Privilegierte Kläger

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die Bundesregierung beschließt, 1beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung eines Bundesgesetzes zu beantragen, und reicht den Antrag ein. Sie ist überzeugt, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt. 3Eine Verletzung eigener Rechte macht sie nicht geltend; 4ein besonderes eigenes Interesse an der Überprüfung legt sie ebenfalls nicht dar.

Trifft „Privilegierte Kläger“ hier zu?

„Privilegierte Kläger“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektives Beanstandungsverfahren
    Beantragt wird eine abstrakte Normenkontrolle zur Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Antragsberechtigung kraft institutioneller Stellung
    Die Bundesregierung gehört zum gesetzlich bestimmten Kreis der Antragsberechtigten.
    erfüllt
  3. 3
    Kein Nachweis einer eigenen Rechtsverletzung
    Eine eigene Rechtsverletzung muss die Bundesregierung für diesen Antrag nicht darlegen.
    erfüllt
  4. 4
    Kein Nachweis eines besonderen Rechtsschutzinteresses
    Ein besonderes eigenes Interesse ist für diesen objektiven Antrag nicht nachzuweisen.
    erfüllt
BFall B

Ein einzelnes Mitglied des Bundestages 1beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Überprüfung eines Bundesgesetzes. Es ist überzeugt, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, und stellt den Antrag ausschließlich im eigenen Namen. 3Eine Verletzung eigener Rechte macht es nicht geltend; 4ein besonderes eigenes Interesse an der Überprüfung legt es ebenfalls nicht dar.

Trifft „Privilegierte Kläger“ hier zu?

„Privilegierte Kläger“ trifft nicht zu.Es fehlt: Antragsberechtigung kraft institutioneller Stellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Objektives Beanstandungsverfahren
    Der Antrag zielt auf eine abstrakte Normenkontrolle, nicht auf den Schutz individueller Rechte.
    erfüllt
  2. 2
    Antragsberechtigung kraft institutioneller Stellung
    Ein einzelnes Bundestagsmitglied erreicht das erforderliche Quorum von einem Viertel der Mitglieder nicht.
    fehlt
  3. 3
    Kein Nachweis einer eigenen Rechtsverletzung
    Im angestrebten Verfahren ist keine eigene Rechtsverletzung nachzuweisen; daran scheitert der Antrag nicht.
    erfüllt
  4. 4
    Kein Nachweis eines besonderen Rechtsschutzinteresses
    Das fehlende besondere eigene Interesse ist in diesem objektiven Verfahren kein Hindernis.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJedem einzelnen Bundestagsmitglied wird die Antragsberechtigung zur abstrakten Normenkontrolle zugesprochen.

RichtigFür einen Antrag aus dem Bundestag muss mindestens ein Viertel seiner Mitglieder zusammenkommen.

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