Definitionen
Privatschulfreiheit
Art. 7 IV GG · Öffentliches RechtDie Privatschulfreiheit gewährleistet als Grundrecht das Recht, private Schulen zu errichten und zu betreiben. Der Staat ist verpflichtet, Ersatzschulen zu genehmigen, sofern sie in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird und die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist. Für private Volksschulen müssen zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 5 GG erfüllt sein.
Die Genehmigung privater Ersatzschulen ist bei erfüllten Voraussetzungen keine Ermessensentscheidung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein privater Verein beantragt die Erlaubnis, eine Grundschule zu eröffnen, 2die Kinder anstelle einer öffentlichen Grundschule besuchen sollen. 3Die Lernziele, Räume und Ausstattung entsprechen denen öffentlicher Grundschulen, und alle Lehrkräfte haben dieselbe wissenschaftliche Ausbildung wie die Lehrkräfte dort. 6Die Schulbehörde hat für das pädagogische Konzept ein besonderes pädagogisches Interesse anerkannt; 4die Schule steht ohne Schulgeld Kindern aus allen Einkommensgruppen offen. 5Die Lehrkräfte bekommen unbefristete Arbeitsverträge mit Gehalt und Altersversorgung auf dem Niveau öffentlicher Schulen; ein ausreichend großes Stiftungsvermögen finanziert diese Zahlungen dauerhaft.
Trifft „Privatschulfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErrichtung oder Betrieb einer privaten SchuleDer Verein möchte als privater Träger eine eigene Schule gründen.
- 2erfülltErsatz für eine öffentliche SchuleDie geplante Schule soll die entsprechende öffentliche Schule ersetzen.
- 3erfülltGleichwertige Lehrziele, Einrichtungen und LehrkräfteausbildungIn sämtlichen genannten Bereichen erreicht die Schule das Niveau öffentlicher Grundschulen.
- 4erfülltKeine Förderung einer Sonderung nach ElternvermögenDer Schulbesuch wird nicht durch finanzielle Zugangshürden vom Elternvermögen abhängig gemacht.
- 5erfülltGesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der LehrkräfteArbeitsverträge, Vergütung und Altersversorgung sichern die Lehrkräfte rechtlich und wirtschaftlich ab.
- 6erfülltZusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für private VolksschulenDie Anerkennung erfüllt die zusätzliche Voraussetzung für die Genehmigung dieser privaten Grundschule.
1Ein privater Verein beantragt die Erlaubnis, eine Grundschule zu eröffnen, 2die Kinder anstelle einer öffentlichen Grundschule besuchen sollen. 3Die Lernziele, Räume und Ausstattung entsprechen denen öffentlicher Grundschulen, und alle Lehrkräfte haben dieselbe wissenschaftliche Ausbildung wie die Lehrkräfte dort. 6Die Schulbehörde hat für das pädagogische Konzept ein besonderes pädagogisches Interesse anerkannt; 4die Schule steht ohne Schulgeld Kindern aus allen Einkommensgruppen offen. Die Lehrkräfte bekommen unbefristete Arbeitsverträge mit Gehalt und Altersversorgung auf dem Niveau öffentlicher Schulen; der vermögenslose Verein hat jedoch weder Einnahmen noch verbindliche Finanzierungszusagen für diese Zahlungen.
Trifft „Privatschulfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErrichtung oder Betrieb einer privaten SchuleDer Verein möchte als privater Träger eine eigene Schule gründen.
- 2erfülltErsatz für eine öffentliche SchuleDie geplante Schule soll die entsprechende öffentliche Schule ersetzen.
- 3erfülltGleichwertige Lehrziele, Einrichtungen und LehrkräfteausbildungIn sämtlichen genannten Bereichen erreicht die Schule das Niveau öffentlicher Grundschulen.
- 4erfülltKeine Förderung einer Sonderung nach ElternvermögenDer Schulbesuch wird nicht durch finanzielle Zugangshürden vom Elternvermögen abhängig gemacht.
- 5fehltGesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der LehrkräfteOhne Finanzierung fehlt die wirtschaftliche Absicherung und damit der Genehmigungsanspruch, nicht aber der grundrechtliche Schutz der Schulgründung.
- 6erfülltZusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für private VolksschulenDie Anerkennung erfüllt die zusätzliche Voraussetzung für die Genehmigung dieser privaten Grundschule.
Typische Fehler
FehlerBei der Genehmigung werden nur schulische Qualitätsanforderungen und das Sonderungsverbot geprüft.
RichtigAuch die arbeitsrechtliche und finanzielle Absicherung der Lehrkräfte ist eine eigenständige Genehmigungsvoraussetzung.
FehlerDie Anforderungen an Ersatzschulen werden als Pflicht verstanden, öffentliche Schulen in allen Einzelheiten zu kopieren.
RichtigVerlangt wird ein gleichwertiges Niveau bei Lehrzielen, Einrichtungen und wissenschaftlicher Lehrkräfteausbildung, keine vollständige Gleichartigkeit.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema