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Privatschulfreiheit

Art. 7 IV GG · Öffentliches Recht

Die Privatschulfreiheit gewährleistet als Grundrecht das Recht, private Schulen zu errichten und zu betreiben. Der Staat ist verpflichtet, Ersatzschulen zu genehmigen, sofern sie in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird und die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist. Für private Volksschulen müssen zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 5 GG erfüllt sein.

Merksatz

Die Genehmigung privater Ersatzschulen ist bei erfüllten Voraussetzungen keine Ermessensentscheidung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ein privater Verein beantragt die Erlaubnis, eine Grundschule zu eröffnen, 2die Kinder anstelle einer öffentlichen Grundschule besuchen sollen. 3Die Lernziele, Räume und Ausstattung entsprechen denen öffentlicher Grundschulen, und alle Lehrkräfte haben dieselbe wissenschaftliche Ausbildung wie die Lehrkräfte dort. 6Die Schulbehörde hat für das pädagogische Konzept ein besonderes pädagogisches Interesse anerkannt; 4die Schule steht ohne Schulgeld Kindern aus allen Einkommensgruppen offen. 5Die Lehrkräfte bekommen unbefristete Arbeitsverträge mit Gehalt und Altersversorgung auf dem Niveau öffentlicher Schulen; ein ausreichend großes Stiftungsvermögen finanziert diese Zahlungen dauerhaft.

Trifft „Privatschulfreiheit“ hier zu?

„Privatschulfreiheit“ trifft zu.Alle 6 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Errichtung oder Betrieb einer privaten Schule
    Der Verein möchte als privater Träger eine eigene Schule gründen.
    erfüllt
  2. 2
    Ersatz für eine öffentliche Schule
    Die geplante Schule soll die entsprechende öffentliche Schule ersetzen.
    erfüllt
  3. 3
    Gleichwertige Lehrziele, Einrichtungen und Lehrkräfteausbildung
    In sämtlichen genannten Bereichen erreicht die Schule das Niveau öffentlicher Grundschulen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine Förderung einer Sonderung nach Elternvermögen
    Der Schulbesuch wird nicht durch finanzielle Zugangshürden vom Elternvermögen abhängig gemacht.
    erfüllt
  5. 5
    Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte
    Arbeitsverträge, Vergütung und Altersversorgung sichern die Lehrkräfte rechtlich und wirtschaftlich ab.
    erfüllt
  6. 6
    Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für private Volksschulen
    Die Anerkennung erfüllt die zusätzliche Voraussetzung für die Genehmigung dieser privaten Grundschule.
    erfüllt
BFall B

1Ein privater Verein beantragt die Erlaubnis, eine Grundschule zu eröffnen, 2die Kinder anstelle einer öffentlichen Grundschule besuchen sollen. 3Die Lernziele, Räume und Ausstattung entsprechen denen öffentlicher Grundschulen, und alle Lehrkräfte haben dieselbe wissenschaftliche Ausbildung wie die Lehrkräfte dort. 6Die Schulbehörde hat für das pädagogische Konzept ein besonderes pädagogisches Interesse anerkannt; 4die Schule steht ohne Schulgeld Kindern aus allen Einkommensgruppen offen. Die Lehrkräfte bekommen unbefristete Arbeitsverträge mit Gehalt und Altersversorgung auf dem Niveau öffentlicher Schulen; der vermögenslose Verein hat jedoch weder Einnahmen noch verbindliche Finanzierungszusagen für diese Zahlungen.

Trifft „Privatschulfreiheit“ hier zu?

„Privatschulfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Errichtung oder Betrieb einer privaten Schule
    Der Verein möchte als privater Träger eine eigene Schule gründen.
    erfüllt
  2. 2
    Ersatz für eine öffentliche Schule
    Die geplante Schule soll die entsprechende öffentliche Schule ersetzen.
    erfüllt
  3. 3
    Gleichwertige Lehrziele, Einrichtungen und Lehrkräfteausbildung
    In sämtlichen genannten Bereichen erreicht die Schule das Niveau öffentlicher Grundschulen.
    erfüllt
  4. 4
    Keine Förderung einer Sonderung nach Elternvermögen
    Der Schulbesuch wird nicht durch finanzielle Zugangshürden vom Elternvermögen abhängig gemacht.
    erfüllt
  5. 5
    Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte
    Ohne Finanzierung fehlt die wirtschaftliche Absicherung und damit der Genehmigungsanspruch, nicht aber der grundrechtliche Schutz der Schulgründung.
    fehlt
  6. 6
    Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für private Volksschulen
    Die Anerkennung erfüllt die zusätzliche Voraussetzung für die Genehmigung dieser privaten Grundschule.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Genehmigung werden nur schulische Qualitätsanforderungen und das Sonderungsverbot geprüft.

RichtigAuch die arbeitsrechtliche und finanzielle Absicherung der Lehrkräfte ist eine eigenständige Genehmigungsvoraussetzung.

Verwechslung

FehlerDie Anforderungen an Ersatzschulen werden als Pflicht verstanden, öffentliche Schulen in allen Einzelheiten zu kopieren.

RichtigVerlangt wird ein gleichwertiges Niveau bei Lehrzielen, Einrichtungen und wissenschaftlicher Lehrkräfteausbildung, keine vollständige Gleichartigkeit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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