Definitionen
Privilegierter Tatbestand
StrafrechtEin privilegierter Tatbestand ist ein gegenüber dem Grundtatbestand abgewandelter Straftatbestand, der aufgrund besonderer strafmildernder Umstände (z. B. vermindertes Unrecht oder verminderter Schuldgehalt) eine geringere Strafdrohung vorsieht und den Grundtatbestand im Wege der Spezialität verdrängt.
Die mildere Strafdrohung folgt aus einem besonderen Tatbestand, nicht erst aus der Strafzumessung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die erwachsene Lea bittet Tom nach reiflicher Überlegung, wiederholt und ohne jeden Druck ausdrücklich darum, sie zu töten. Ausschließlich diese Bitte bringt Tom dazu, Lea absichtlich mit einer von ihm gesetzten Spritze zu töten. Das Gesetz droht für eine solche Tötung sechs Monate bis fünf Jahre Haft an, für eine vorsätzliche Tötung ohne diese Besonderheit grundsätzlich mindestens fünf Jahre.
Trifft „Privilegierter Tatbestand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestandliche Abwandlung des GrundtatbestandsDie vorsätzliche Tötung wird um das ausdrückliche und ernstliche Verlangen ergänzt, das Tom zur Tat bestimmt.
- 2erfülltMildere Strafdrohung wegen besonderer strafmildernder UmständeDas zur Tötung bestimmende Verlangen begründet die gegenüber dem Totschlag mildere Strafdrohung.
- 3erfülltVerdrängung des Grundtatbestands durch SpezialitätDie Tötung auf Verlangen verdrängt hier den ebenfalls erfüllten Totschlag.
3Tom schneidet Max mit einem Küchenmesser absichtlich tief in den Unterarm. 1Für Verletzungen mit einem solchen Messer enthält das Gesetz eine besondere Regelung, die zur einfachen Verletzung den Messereinsatz hinzufügt. Dafür drohen grundsätzlich sechs Monate bis zehn Jahre Haft, für eine einfache Verletzung dagegen eine Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Haft.
Trifft „Privilegierter Tatbestand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestandliche Abwandlung des GrundtatbestandsDie gefährliche Körperverletzung ergänzt die einfache Körperverletzung um den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs.
- 2fehltMildere Strafdrohung wegen besonderer strafmildernder UmständeDer Messereinsatz begründet eine höhere statt einer milderen Strafdrohung.
- 3erfülltVerdrängung des Grundtatbestands durch SpezialitätDie gefährliche Körperverletzung verdrängt die einfache Körperverletzung als speziellere Vorschrift.
Typische Fehler
FehlerJede Strafmilderung im Einzelfall wird als privilegierter Tatbestand eingeordnet.
RichtigEine Privilegierung setzt eine tatbestandliche Abwandlung mit milderer Strafdrohung voraus; eine bloße Strafzumessungsentscheidung genügt nicht.
FehlerNeben dem privilegierten Tatbestand wird wegen derselben Tat zusätzlich nach dem Grundtatbestand verurteilt.
RichtigDer privilegierte Tatbestand verdrängt den Grundtatbestand aufgrund seiner Spezialität.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema