Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen

Privilegierter Tatbestand

Strafrecht

Ein privilegierter Tatbestand ist ein gegenüber dem Grundtatbestand abgewandelter Straftatbestand, der aufgrund besonderer strafmildernder Umstände (z. B. vermindertes Unrecht oder verminderter Schuldgehalt) eine geringere Strafdrohung vorsieht und den Grundtatbestand im Wege der Spezialität verdrängt.

Merksatz

Die mildere Strafdrohung folgt aus einem besonderen Tatbestand, nicht erst aus der Strafzumessung.

Privilegierung oder Qualifikation?Beide verändern den Grundtatbestand. Entscheidend ist, ob die besondere Regelung die Strafdrohung senkt oder erhöht.
Privilegierter Tatbestand
Qualifikation
Besondere Umstände
Strafmildernde Umstände
Strafschärfende Umstände
Strafdrohung
Geringer als beim Grundtatbestand
Höher als beim Grundtatbestand
Grundtatbestand
Wird durch Spezialität verdrängt
Wird durch Spezialität verdrängt

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die erwachsene Lea bittet Tom nach reiflicher Überlegung, wiederholt und ohne jeden Druck ausdrücklich darum, sie zu töten. Ausschließlich diese Bitte bringt Tom dazu, Lea absichtlich mit einer von ihm gesetzten Spritze zu töten. Das Gesetz droht für eine solche Tötung sechs Monate bis fünf Jahre Haft an, für eine vorsätzliche Tötung ohne diese Besonderheit grundsätzlich mindestens fünf Jahre.

Trifft „Privilegierter Tatbestand“ hier zu?

„Privilegierter Tatbestand“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbestandliche Abwandlung des Grundtatbestands
    Die vorsätzliche Tötung wird um das ausdrückliche und ernstliche Verlangen ergänzt, das Tom zur Tat bestimmt.
    erfüllt
  2. 2
    Mildere Strafdrohung wegen besonderer strafmildernder Umstände
    Das zur Tötung bestimmende Verlangen begründet die gegenüber dem Totschlag mildere Strafdrohung.
    erfüllt
  3. 3
    Verdrängung des Grundtatbestands durch Spezialität
    Die Tötung auf Verlangen verdrängt hier den ebenfalls erfüllten Totschlag.
    erfüllt
BFall B

3Tom schneidet Max mit einem Küchenmesser absichtlich tief in den Unterarm. 1Für Verletzungen mit einem solchen Messer enthält das Gesetz eine besondere Regelung, die zur einfachen Verletzung den Messereinsatz hinzufügt. Dafür drohen grundsätzlich sechs Monate bis zehn Jahre Haft, für eine einfache Verletzung dagegen eine Geldstrafe oder höchstens fünf Jahre Haft.

Trifft „Privilegierter Tatbestand“ hier zu?

„Privilegierter Tatbestand“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mildere Strafdrohung wegen besonderer strafmildernder Umstände

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tatbestandliche Abwandlung des Grundtatbestands
    Die gefährliche Körperverletzung ergänzt die einfache Körperverletzung um den Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs.
    erfüllt
  2. 2
    Mildere Strafdrohung wegen besonderer strafmildernder Umstände
    Der Messereinsatz begründet eine höhere statt einer milderen Strafdrohung.
    fehlt
  3. 3
    Verdrängung des Grundtatbestands durch Spezialität
    Die gefährliche Körperverletzung verdrängt die einfache Körperverletzung als speziellere Vorschrift.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Strafmilderung im Einzelfall wird als privilegierter Tatbestand eingeordnet.

RichtigEine Privilegierung setzt eine tatbestandliche Abwandlung mit milderer Strafdrohung voraus; eine bloße Strafzumessungsentscheidung genügt nicht.

Rechtsfolge falsch

FehlerNeben dem privilegierten Tatbestand wird wegen derselben Tat zusätzlich nach dem Grundtatbestand verurteilt.

RichtigDer privilegierte Tatbestand verdrängt den Grundtatbestand aufgrund seiner Spezialität.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.