Definitionen
Die Privatsphäre bezeichnet den durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Bereich des persönlichen Lebens, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist und in dem der Einzelne das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden und seine Angelegenheiten ohne ungerechtfertigte staatliche oder gesellschaftliche Eingriffe zu gestalten; sie umfasst insbesondere den häuslichen Bereich, persönliche Beziehungen sowie vertrauliche Kommunikation. Ihr Schutz ist nicht absolut, sondern kann durch überwiegende gegenläufige Interessen eingeschränkt werden.
Die Zugehörigkeit zur Privatsphäre macht einen Eingriff noch nicht unzulässig.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara trifft sich nach Feierabend mit einer Freundin in ihrer Wohnung. Die beiden sprechen bei geschlossener Tür 1über ihre Urlaubspläne und 2wollen das Gespräch für sich behalten.
Trifft „Privatsphäre“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersönlicher LebensbereichDas Gespräch über die eigene Freizeitgestaltung betrifft das persönliche Leben.
- 2erfülltNicht für die Öffentlichkeit bestimmtDie Unterhaltung soll auf die beiden Freundinnen beschränkt bleiben.
Mara berichtet bei einer frei zugänglichen Veranstaltung 1von ihren eigenen Urlaubsplänen. Sie spricht auf einer Bühne ins Mikrofon und richtet ihren Bericht an alle anwesenden Zuhörer.
Trifft „Privatsphäre“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersönlicher LebensbereichDie Planung ihrer Freizeit betrifft Maras persönliches Leben.
- 2fehltNicht für die Öffentlichkeit bestimmtDie konkrete Darstellung richtet sich gezielt an ein öffentliches Publikum.
Typische Fehler
FehlerDie Privatsphäre wird mit dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung gleichgesetzt.
RichtigDer Schutz der Privatsphäre ist grundsätzlich abwägungsfähig und kann bei überwiegenden gegenläufigen Interessen zurücktreten.
FehlerDie Privatsphäre wird ausschließlich dem häuslichen Bereich zugeordnet.
RichtigAuch persönliche Beziehungen und vertrauliche Kommunikation können zur Privatsphäre gehören.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema