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Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung

Art. 5 II EUV · Öffentliches Recht

Nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung wird die Europäische Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben; alle der Union nicht übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.

Merksatz

Ein Vertragsziel allein begründet noch keine Zuständigkeit der Union.

Einzelermächtigung oder Subsidiarität?Die Einzelermächtigung betrifft die Zuständigkeit der Union; die Subsidiarität begrenzt ihre Ausübung.
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
Subsidiaritätsprinzip
Prüffrage
Gibt es eine vertraglich übertragene Zuständigkeit für das Handeln der Union?
Reicht das Handeln der Mitgliedstaaten nicht aus und lässt sich das Ziel auf Unionsebene besser erreichen?
Anwendungsbereich
Bei jedem Tätigwerden der Union.
Nur außerhalb ausschließlicher Unionszuständigkeiten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Europäische Union unterstützt mit Geld ein freiwilliges Austauschprogramm zwischen Schulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten. 2Damit will sie die Qualität der allgemeinen Bildung verbessern.

Trifft „Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“ hier zu?

„Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahrung der Zuständigkeitsgrenzen
    Die Förderung des schulischen Austauschs ist von der Unterstützungskompetenz der Union nach Art. 165 AEUV gedeckt.
    erfüllt
  2. 2
    Verfolgung vertraglich festgelegter Ziele
    Die Verbesserung der Bildungsqualität gehört zu den Zielen des Art. 165 Abs. 1 AEUV.
    erfüllt
BFall B

Die Europäische Union verpflichtet alle Schulen der Mitgliedstaaten, in jedem Fach denselben Lehrplan zu verwenden. 2Damit will sie die Qualität der allgemeinen Bildung verbessern.

Trifft „Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“ hier zu?

„Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wahrung der Zuständigkeitsgrenzen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wahrung der Zuständigkeitsgrenzen
    Art. 165 AEUV ermächtigt die Union nicht dazu, die schulischen Lehrpläne verbindlich zu vereinheitlichen.
    fehlt
  2. 2
    Verfolgung vertraglich festgelegter Ziele
    Die Verbesserung der Bildungsqualität ist ein Vertragsziel, begründet aber keine Befugnis zur Vereinheitlichung der Lehrpläne.
    erfüllt

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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