Definitionen
Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
Art. 5 II EUV · Öffentliches RechtNach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung wird die Europäische Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben; alle der Union nicht übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten.
Ein Vertragsziel allein begründet noch keine Zuständigkeit der Union.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Europäische Union unterstützt mit Geld ein freiwilliges Austauschprogramm zwischen Schulen aus verschiedenen Mitgliedstaaten. 2Damit will sie die Qualität der allgemeinen Bildung verbessern.
Trifft „Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWahrung der ZuständigkeitsgrenzenDie Förderung des schulischen Austauschs ist von der Unterstützungskompetenz der Union nach Art. 165 AEUV gedeckt.
- 2erfülltVerfolgung vertraglich festgelegter ZieleDie Verbesserung der Bildungsqualität gehört zu den Zielen des Art. 165 Abs. 1 AEUV.
Die Europäische Union verpflichtet alle Schulen der Mitgliedstaaten, in jedem Fach denselben Lehrplan zu verwenden. 2Damit will sie die Qualität der allgemeinen Bildung verbessern.
Trifft „Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltWahrung der ZuständigkeitsgrenzenArt. 165 AEUV ermächtigt die Union nicht dazu, die schulischen Lehrpläne verbindlich zu vereinheitlichen.
- 2erfülltVerfolgung vertraglich festgelegter ZieleDie Verbesserung der Bildungsqualität ist ein Vertragsziel, begründet aber keine Befugnis zur Vereinheitlichung der Lehrpläne.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema