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Pressespezifischer Gesamtprozess

Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG · Öffentliches Recht

Der pressespezifische Gesamtprozess umfasst alle Tätigkeiten, die typischerweise zur Herstellung und Verbreitung eines Presseerzeugnisses gehören, also die Beschaffung von Informationen, die redaktionelle Bearbeitung, den Druck sowie die Verbreitung an die Öffentlichkeit. Er dient als Schutzbereich der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und bestimmt, welche Handlungen als pressebezogen dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz unterfallen.

Merksatz

Pressefreiheit schützt nicht erst die Veröffentlichung, sondern bereits pressebezogene Vorarbeiten.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Journalistin befragt Ladeninhaber zu gestiegenen Mieten und notiert deren Antworten. 2Sie sammelt das Material für einen Artikel in einer gedruckten Lokalzeitung.

Trifft „Pressespezifischer Gesamtprozess“ hier zu?

„Pressespezifischer Gesamtprozess“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Typische Herstellungs- oder Verbreitungstätigkeit
    Die Recherche ist ein typischer vorbereitender Arbeitsschritt bei der Herstellung eines journalistischen Beitrags.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zu einem Presseerzeugnis
    Die Informationen sind für die Veröffentlichung in einer Zeitung bestimmt.
    erfüllt
BFall B

1Eine Journalistin befragt Ladeninhaber zu gestiegenen Mieten und notiert deren Antworten. Sie sammelt das Material ausschließlich für einen Radiobericht; eine Veröffentlichung in einer Zeitung oder Zeitschrift ist nicht vorgesehen.

Trifft „Pressespezifischer Gesamtprozess“ hier zu?

„Pressespezifischer Gesamtprozess“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug zu einem Presseerzeugnis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Typische Herstellungs- oder Verbreitungstätigkeit
    Auch hier ist die Recherche ein typischer vorbereitender Arbeitsschritt bei der Herstellung eines journalistischen Beitrags.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug zu einem Presseerzeugnis
    Die Recherche dient ausschließlich einem Radiobericht und ist daher dem Rundfunk statt der Presse zuzuordnen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Druck einer Zeitung wird vom Schutzbereich ausgeschlossen, weil dabei keine eigenen Meinungen geäußert werden.

RichtigAuch das Drucken eines Presseerzeugnisses gehört zum sachlichen Schutzbereich der Pressefreiheit.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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