Definitionen
Pressebegriff
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG · Öffentliches RechtPresse im verfassungsrechtlichen Sinne umfasst alle zur Verbreitung an die Allgemeinheit bestimmten, durch Druck oder ein ähnliches Vervielfältigungsverfahren hergestellten Druckerzeugnisse, unabhängig von Inhalt, Tendenz oder Qualität; im presserechtlichen Sinne der Landespressegesetze wird der Begriff entsprechend weit ausgelegt und erfasst sämtliche Druckwerke, die zur öffentlichen Verbreitung geeignet und bestimmt sind.
Der Druck allein genügt nicht; das Erzeugnis muss für die Öffentlichkeit bestimmt sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Nora lässt in einer Druckerei 200 Exemplare eines Blatts mit Nachrichten über eine neue Buslinie herstellen. 2Sie verteilt die Blätter kostenlos an beliebige Passanten auf dem Marktplatz.
Trifft „Pressebegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDruckerzeugnis aus Druck oder ähnlichem VervielfältigungsverfahrenDie Blätter werden durch ein Druckverfahren vervielfältigt.
- 2erfülltEignung und Bestimmung zur öffentlichen VerbreitungDie Nachrichtenblätter eignen sich zur Information eines offenen Personenkreises und sind für diesen bestimmt.
1Nora lässt in einer Druckerei 20 Exemplare eines Blatts mit Nachrichten über eine neue Buslinie herstellen. Sie gibt die Blätter ausschließlich an ihre 20 persönlich mit ihr befreundeten, namentlich feststehenden Empfänger weiter und bestimmt, dass die Blätter nicht an Außenstehende weitergegeben werden.
Trifft „Pressebegriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDruckerzeugnis aus Druck oder ähnlichem VervielfältigungsverfahrenAuch diese Blätter werden durch ein Druckverfahren vervielfältigt.
- 2fehltEignung und Bestimmung zur öffentlichen VerbreitungDie Nachrichten eignen sich zwar für die Öffentlichkeit, sind aber ausschließlich für einen geschlossenen privaten Freundeskreis bestimmt.
Typische Fehler
FehlerEs werden nur regelmäßig erscheinende Zeitungen und Zeitschriften erfasst.
RichtigAuch ein einmalig veröffentlichtes Flugblatt kann erfasst sein; regelmäßiges Erscheinen ist nicht erforderlich.
FehlerUnterhaltende oder journalistisch minderwertige Veröffentlichungen werden aus dem Pressebegriff ausgeschlossen.
RichtigEine bestimmte inhaltliche Ausrichtung oder journalistische Qualität ist keine Voraussetzung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema