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Primärrechtsschutz

Primärrechtsschutz bezeichnet den auf Erfüllung, Unterlassung oder Beseitigung gerichteten Rechtsschutz, der darauf abzielt, die Rechtsverletzung selbst zu verhindern oder zu beseitigen. Im Gegensatz dazu gewährt sekundärer Rechtsschutz lediglich Schadensersatz oder Entschädigung.

Merksatz

Entscheidend ist die Abwehr oder Beseitigung der Rechtsverletzung selbst statt eines bloßen Schadensausgleichs.

Primärrechtsschutz oder Sekundärrechtsschutz?Maßgeblich ist, was mit dem Rechtsschutz erreicht werden soll: die Rechtsverletzung selbst verhindern oder beseitigen oder ihre Schadensfolgen ausgleichen.
Primärrechtsschutz
Sekundärrechtsschutz
Rechtsschutzziel
Die Rechtsverletzung selbst verhindern oder beseitigen
Schäden ausgleichen
Begehren
Erfüllung, Unterlassung oder Beseitigung
Schadensersatz oder Entschädigung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das städtische Gesundheitsamt veröffentlicht auf seiner Internetseite die falsche Behauptung, in Marias Bäckerei würden verdorbene Zutaten verwendet. Maria verliert dadurch Kunden. 1Maria klagt vor dem Verwaltungsgericht darauf, 2dass die Stadt die Behauptung von der Internetseite entfernt.

Trifft „Primärrechtsschutz“ hier zu?

„Primärrechtsschutz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inanspruchnahme von Rechtsschutz
    Maria nimmt gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch.
    erfüllt
  2. 2
    Verhinderung oder Beseitigung der Rechtsverletzung selbst als Ziel
    Die Entfernung soll die fortdauernde Rechtsverletzung durch die Veröffentlichung beenden.
    erfüllt
BFall B

Das städtische Gesundheitsamt veröffentlicht auf seiner Internetseite die falsche Behauptung, in Marias Bäckerei würden verdorbene Zutaten verwendet. Noch bevor Maria davon erfährt, entfernt das Amt die Behauptung wieder. Wegen der Veröffentlichung sind mehrere Bestellungen storniert worden. 1Maria verklagt die Stadt vor dem Landgericht auf Ersatz des dadurch entgangenen Gewinns.

Trifft „Primärrechtsschutz“ hier zu?

„Primärrechtsschutz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verhinderung oder Beseitigung der Rechtsverletzung selbst als Ziel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Inanspruchnahme von Rechtsschutz
    Maria nimmt gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch.
    erfüllt
  2. 2
    Verhinderung oder Beseitigung der Rechtsverletzung selbst als Ziel
    Maria verlangt ausschließlich den Ausgleich ihres Schadens und keine Maßnahme gegen die Veröffentlichung selbst.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerPrimärrechtsschutz wird auf Maßnahmen vor dem Eintritt eines Schadens beschränkt.

RichtigEntscheidend ist das Ziel, die Rechtsverletzung selbst zu verhindern oder zu beseitigen, nicht das bisherige Ausbleiben eines Schadens.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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