Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen

Pfandrecht

§§ 1204 ff. BGB · Zivilrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränktes dingliches Recht an einer beweglichen Sache oder einem Recht, das dem Gläubiger die Befugnis gewährt, sich wegen einer Forderung durch Verwertung des Pfandgegenstands vorrangig vor ungesicherten Gläubigern zu befriedigen. Es kann durch Rechtsgeschäft, kraft Gesetzes oder durch Pfändung entstehen und ist an eine zu sichernde Forderung gebunden (Akzessorietät), wobei auch künftige oder bedingte Forderungen gesichert werden können.

Merksatz

Der Vorrang des Gläubigers bezieht sich auf die Verwertung des Pfandgegenstands.

Pfandrecht oder Sicherungsübereignung?Links steht ein von der gesicherten Forderung abhängiges Recht, rechts das durch eine Sicherungsabrede gebundene Eigentum.
Pfandrecht
Sicherungsübereignung
Rechtsposition
Beschränktes dingliches Recht
Eigentum des Sicherungsnehmers
Forderungsbindung
Akzessorisch; auch künftige und bedingte Forderungen sind sicherbar.
Nicht akzessorisch; Bindung durch Sicherungsabrede.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna leiht Ben 1.000 Euro und zahlt ihm das Geld aus. Beide vereinbaren, dass Bens eigene Armbanduhr genau diese Rückzahlung sichern soll, ohne dass Anna Eigentümerin wird. Bei ausbleibender Rückzahlung soll Anna die Uhr versteigern lassen dürfen und aus dem Erlös vor Gläubigern ohne eigene Sicherheit bezahlt werden. Ben übergibt Anna die Uhr, die sie bis zur Rückzahlung behalten soll.

Trifft „Pfandrecht“ hier zu?

„Pfandrecht“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschränktes dingliches Recht
    Die Einigung begründet zusammen mit der Übergabe ein dingliches Recht, ohne Anna das Eigentum zu übertragen.
    erfüllt
  2. 2
    Bewegliche Sache oder Recht als Gegenstand
    Die Armbanduhr ist eine bewegliche Sache.
    erfüllt
  3. 3
    Vorrangige Befriedigung durch Verwertung
    Anna darf die Uhr verwerten und wird aus dem Erlös vorrangig gegenüber ungesicherten Gläubigern befriedigt.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsgeschäft, Gesetz oder Pfändung als Entstehungsgrund
    Die Übergabe vollendet zusammen mit der zuvor getroffenen Einigung die rechtsgeschäftliche Bestellung.
    erfüllt
  5. 5
    Bindung an eine gegenwärtige, künftige oder bedingte Forderung
    Das Sicherungsrecht ist an Annas Darlehensrückzahlungsforderung gebunden.
    erfüllt
BFall B

Anna leiht Ben 10.000 Euro und zahlt ihm das Geld aus. Beide vereinbaren eine von dieser Rückzahlungsschuld abhängige Hypothek an Bens eigenem Grundstück, ohne dass Anna Eigentümerin wird. Bei ausbleibender Rückzahlung soll Anna das Grundstück versteigern lassen dürfen und aus dem Erlös vor Gläubigern ohne eigene Sicherheit bezahlt werden. Die Hypothek wird ohne Brief im Grundbuch eingetragen.

Trifft „Pfandrecht“ hier zu?

„Pfandrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bewegliche Sache oder Recht als Gegenstand

An der Definition geprüft

  1. 1
    Beschränktes dingliches Recht
    Auch die Hypothek ist ein beschränktes dingliches Sicherungsrecht.
    erfüllt
  2. 2
    Bewegliche Sache oder Recht als Gegenstand
    Die Sicherheit belastet das Grundstück selbst und damit keinen Gegenstand des Pfandrechts im Sinne der §§ 1204 ff. BGB.
    fehlt
  3. 3
    Vorrangige Befriedigung durch Verwertung
    Die Hypothek ermöglicht eine vorrangige Befriedigung aus dem Versteigerungserlös.
    erfüllt
  4. 4
    Rechtsgeschäft, Gesetz oder Pfändung als Entstehungsgrund
    Die Hypothek entsteht rechtsgeschäftlich durch die vereinbarte Bestellung und die Grundbucheintragung.
    erfüllt
  5. 5
    Bindung an eine gegenwärtige, künftige oder bedingte Forderung
    Die Hypothek ist an Annas Darlehensrückzahlungsforderung gebunden.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Bestellung zur Sicherung einer künftigen oder bedingten Forderung wird für unwirksam gehalten.

RichtigAuch künftige oder bedingte Forderungen können durch ein Pfandrecht gesichert werden.

Verwechslung

FehlerDem Pfandgläubiger wird aufgrund des Pfandrechts Eigentum am Sicherungsgegenstand zugeschrieben.

RichtigDas Pfandrecht vermittelt nur ein beschränktes dingliches Recht und überträgt kein Eigentum.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.