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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

§§ 829, 835 ZPO · Zivilrecht

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist ein gerichtlicher Beschluss im Rahmen der Zwangsvollstreckung, durch den eine Geldforderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen wird, sodass der Gläubiger die Forderung unmittelbar gegenüber dem Drittschuldner geltend machen kann.

Merksatz

Die Überweisung ergänzt die Pfändung um das Recht des Gläubigers, selbst gegen den Drittschuldner vorzugehen.

Wer darf Zahlung verlangen und empfangen?Der Gläubiger darf die Forderung beim Drittschuldner geltend machen. Der Drittschuldner darf nicht mehr an den Schuldner zahlen.
GeltendmachungZahlung verbotenGGläubigerDDrittschuldnerSSchuldner12GGläubigerDDrittschuldnerSSchuldner
1
Geltendmachung
Die Überweisung berechtigt den Gläubiger, die gepfändete Forderung beim Drittschuldner geltend zu machen.
2
Zahlung verboten
Der Drittschuldner darf nach der Pfändung nicht mehr an den Schuldner zahlen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena hat gegen Paul ein rechtskräftiges Urteil auf Zahlung von 1.000 Euro erstritten. Paul kann von Tom die Rückzahlung eines fälligen Darlehens über 1.000 Euro verlangen. Auf Lenas Antrag verbietet das Vollstreckungsgericht Tom durch Beschluss, an Paul zu zahlen, und Paul, die Rückzahlung zu verlangen oder über die Forderung zu verfügen. Darin gestattet das Gericht Lena zugleich, das Geld bei Tom einzufordern und auf ihre Forderung gegen Paul anzurechnen; der Gerichtsvollzieher stellt Tom den Beschluss zu.

Trifft „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ hier zu?

„Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtlicher Beschluss im Rahmen der Zwangsvollstreckung
    Das Gericht erlässt den Beschluss zur Durchsetzung von Lenas tituliertem Zahlungsanspruch.
    erfüllt
  2. 2
    Pfändung einer Geldforderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner
    Die Verbote erfassen Pauls Darlehensforderung gegen Tom und werden diesem zugestellt.
    erfüllt
  3. 3
    Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt an den Gläubiger
    Das Gericht ermächtigt Lena durch Überweisung zur Einziehung, Pauls Forderung gegen Tom geltend zu machen.
    erfüllt
BFall B

Lena hat gegen Paul ein rechtskräftiges Urteil auf Zahlung von 1.000 Euro erstritten. Paul kann von Tom die Rückzahlung eines fälligen Darlehens über 1.000 Euro verlangen. Auf Lenas Antrag verbietet das Vollstreckungsgericht Tom durch Beschluss, an Paul zu zahlen, und Paul, die Rückzahlung zu verlangen oder über die Forderung zu verfügen. Eine Erlaubnis zur Einforderung des Geldes durch Lena hat das Gericht nicht erteilt; der Gerichtsvollzieher stellt Tom den Beschluss zu.

Trifft „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ hier zu?

„Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt an den Gläubiger

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gerichtlicher Beschluss im Rahmen der Zwangsvollstreckung
    Das Gericht erlässt den Beschluss zur Durchsetzung von Lenas tituliertem Zahlungsanspruch.
    erfüllt
  2. 2
    Pfändung einer Geldforderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner
    Die Verbote erfassen Pauls Darlehensforderung gegen Tom und werden diesem zugestellt.
    erfüllt
  3. 3
    Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt an den Gläubiger
    Die Forderung ist nur gepfändet, aber Lena nicht zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Pfändung wird bereits mit dem Erlass des Beschlusses oder dessen Zustellung an den Schuldner als bewirkt angesehen.

RichtigEntscheidend ist nach § 829 Abs. 3 ZPO die Zustellung an den Drittschuldner.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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