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Pfändungsfreigrenze

§ 850c ZPO · Zivilrecht

Die Pfändungsfreigrenze bezeichnet den unpfändbaren Grundbetrag des Arbeitseinkommens eines Schuldners, bis zu dessen Höhe das Arbeitseinkommen grundsätzlich vor einer Pfändung geschützt ist, um dem Schuldner die Sicherung seines notwendigen Lebensunterhalts zu gewährleisten; der jeweilige Betrag ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung und erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommt.

Merksatz

Die Höhe des geschützten Grundbetrags hängt auch vom tatsächlich geleisteten gesetzlichen Unterhalt ab.

Wann ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?Die Steuerrechtsfassung vom 1. Januar ist Berechnungsgrundlage; die angepassten Pfändungsfreigrenzen gelten ab 1. Juli.
  1. 1. Januar
    Maßgebliche Steuerrechtsfassung
    Die an diesem Tag geltende Regelung zum steuerlichen Grundfreibetrag ist Grundlage der Berechnung.
  2. 1. Juli
    Anpassung der Freigrenzen
    Die Beträge werden anhand der prozentualen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.
  1. Maßgebliche Steuerrechtsfassung Die an diesem Tag geltende Regelung zum steuerlichen Grundfreibetrag ist Grundlage der Berechnung.
  2. Anpassung der Freigrenzen Die Beträge werden anhand der prozentualen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara arbeitet in einem Büro und erhält monatlich 1.000 Euro netto. Sie muss niemandem Unterhalt zahlen und zahlt auch keinen. Eine Bank will wegen eines unbezahlten Kredits Maras gesamten Monatslohn pfänden lassen.

Trifft „Pfändungsfreigrenze“ hier zu?

„Pfändungsfreigrenze“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arbeitseinkommen des Schuldners
    Der Lohn aus Maras Beschäftigung ist ihr Arbeitseinkommen.
    erfüllt
  2. 2
    Arbeitseinkommen höchstens in Höhe des maßgeblichen Grundbetrags
    1.000 Euro liegen unter dem maßgeblichen Grundbetrag, sodass der gesamte Monatslohn geschützt ist.
    erfüllt
BFall B

1Mara arbeitet in einem Büro und erhält monatlich 4.000 Euro netto. Sie muss niemandem Unterhalt zahlen und zahlt auch keinen. Eine Bank will wegen eines unbezahlten Kredits Maras gesamten Monatslohn pfänden lassen.

Trifft „Pfändungsfreigrenze“ hier zu?

„Pfändungsfreigrenze“ trifft nicht zu.Es fehlt: Arbeitseinkommen höchstens in Höhe des maßgeblichen Grundbetrags

An der Definition geprüft

  1. 1
    Arbeitseinkommen des Schuldners
    Der Lohn aus Maras Beschäftigung ist ihr Arbeitseinkommen.
    erfüllt
  2. 2
    Arbeitseinkommen höchstens in Höhe des maßgeblichen Grundbetrags
    4.000 Euro überschreiten den maßgeblichen Grundbetrag; der Monatslohn ist deshalb nicht vollständig geschützt, ein Teil bleibt aber unpfändbar.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerSobald der Lohn den Grundbetrag überschreitet, wird der gesamte Lohn als pfändbar behandelt.

RichtigDer geschützte Grundbetrag bleibt erhalten; zusätzlich ist grundsätzlich auch ein Anteil des darüberliegenden Einkommens geschützt.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie im Gesetz abgedruckten Eurobeträge werden ohne Prüfung der geltenden Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung verwendet.

RichtigFür den jeweiligen Zeitraum sind die bekannt gemachten Beträge maßgeblich; diese werden jährlich zum 1. Juli angepasst.

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