Definitionen
Pfändungsfreigrenze
§ 850c ZPO · ZivilrechtDie Pfändungsfreigrenze bezeichnet den unpfändbaren Grundbetrag des Arbeitseinkommens eines Schuldners, bis zu dessen Höhe das Arbeitseinkommen grundsätzlich vor einer Pfändung geschützt ist, um dem Schuldner die Sicherung seines notwendigen Lebensunterhalts zu gewährleisten; der jeweilige Betrag ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung und erhöht sich, wenn der Schuldner gesetzlichen Unterhaltspflichten nachkommt.
Die Höhe des geschützten Grundbetrags hängt auch vom tatsächlich geleisteten gesetzlichen Unterhalt ab.
- 1. JanuarMaßgebliche SteuerrechtsfassungDie an diesem Tag geltende Regelung zum steuerlichen Grundfreibetrag ist Grundlage der Berechnung.
- 1. JuliAnpassung der FreigrenzenDie Beträge werden anhand der prozentualen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.
- Maßgebliche Steuerrechtsfassung Die an diesem Tag geltende Regelung zum steuerlichen Grundfreibetrag ist Grundlage der Berechnung.
- Anpassung der Freigrenzen Die Beträge werden anhand der prozentualen Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara arbeitet in einem Büro und erhält monatlich 1.000 Euro netto. Sie muss niemandem Unterhalt zahlen und zahlt auch keinen. Eine Bank will wegen eines unbezahlten Kredits Maras gesamten Monatslohn pfänden lassen.
Trifft „Pfändungsfreigrenze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitseinkommen des SchuldnersDer Lohn aus Maras Beschäftigung ist ihr Arbeitseinkommen.
- 2erfülltArbeitseinkommen höchstens in Höhe des maßgeblichen Grundbetrags1.000 Euro liegen unter dem maßgeblichen Grundbetrag, sodass der gesamte Monatslohn geschützt ist.
1Mara arbeitet in einem Büro und erhält monatlich 4.000 Euro netto. Sie muss niemandem Unterhalt zahlen und zahlt auch keinen. Eine Bank will wegen eines unbezahlten Kredits Maras gesamten Monatslohn pfänden lassen.
Trifft „Pfändungsfreigrenze“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeitseinkommen des SchuldnersDer Lohn aus Maras Beschäftigung ist ihr Arbeitseinkommen.
- 2fehltArbeitseinkommen höchstens in Höhe des maßgeblichen Grundbetrags4.000 Euro überschreiten den maßgeblichen Grundbetrag; der Monatslohn ist deshalb nicht vollständig geschützt, ein Teil bleibt aber unpfändbar.
Typische Fehler
FehlerSobald der Lohn den Grundbetrag überschreitet, wird der gesamte Lohn als pfändbar behandelt.
RichtigDer geschützte Grundbetrag bleibt erhalten; zusätzlich ist grundsätzlich auch ein Anteil des darüberliegenden Einkommens geschützt.
FehlerDie im Gesetz abgedruckten Eurobeträge werden ohne Prüfung der geltenden Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung verwendet.
RichtigFür den jeweiligen Zeitraum sind die bekannt gemachten Beträge maßgeblich; diese werden jährlich zum 1. Juli angepasst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata