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Petitorischer Besitzschutz

§ 986 BGB · Zivilrecht

Der petitorische Besitzschutz bezeichnet den Schutz des Besitzers, der nicht auf dem bloßen Besitz (possessorisch), sondern auf einem dinglichen oder obligatorischen Recht zum Besitz beruht. Der Besitzer kann gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers sein Recht zum Besitz als Einwendung geltend machen und die Herausgabe der Sache verweigern, soweit er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. Fehlt dem mittelbaren Besitzer die Befugnis zur Besitzüberlassung, kann der Eigentümer Rückgabe an diesen und bei dessen fehlender Rücknahmemöglichkeit oder Rücknahmebereitschaft an sich selbst verlangen.

Merksatz

Ein Besitzrecht muss gerade gegenüber dem Eigentümer wirken, um dessen Herausgabeverlangen abzuwehren.

Besitz oder Besitzrecht als Schutzgrund?Links steht die rechtliche Berechtigung gegenüber dem Eigentümer im Mittelpunkt, rechts der Schutz des tatsächlichen Besitzes.
Petitorischer Besitzschutz
Possessorischer Besitzschutz
Ausgangspunkt
Recht zum Besitz
Tatsächlicher Besitz
Schutz durch
Einwendung gegen den Herausgabeanspruch des Eigentümers
Ansprüche bei verbotener Besitzentziehung oder Besitzstörung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Nora vermietet Amir ihre Kamera für eine Woche und übergibt sie ihm. Amir bezahlt die vereinbarte Miete und hält alle Absprachen ein. Schon am nächsten Tag verlangt Nora die Kamera zurück, obwohl die vereinbarte Mietzeit noch läuft und sie den Vertrag nicht beendet hat.

Trifft „Petitorischer Besitzschutz“ hier zu?

„Petitorischer Besitzschutz“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besitz an der Sache
    Amir hat die tatsächliche Sachherrschaft über die Kamera erhalten.
    erfüllt
  2. 2
    Dingliche oder obligatorische Grundlage des Besitzes
    Der Mietvertrag begründet ein obligatorisches Recht, die Kamera während der Mietzeit zu besitzen.
    erfüllt
  3. 3
    Eigene oder abgeleitete Besitzberechtigung gegenüber dem Eigentümer
    Amirs Besitzrecht besteht unmittelbar gegenüber Nora als Eigentümerin und Vermieterin.
    erfüllt
BFall B

Ben nimmt Noras Kamera ohne deren Erlaubnis an sich und 2vermietet sie Amir für eine Woche. Amir weiß nichts von der Herkunft, 1erhält die Kamera und bezahlt die vereinbarte Miete. Nora hat weder Ben noch Amir die Nutzung gestattet und verlangt von Amir die Kamera zurück.

Trifft „Petitorischer Besitzschutz“ hier zu?

„Petitorischer Besitzschutz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Eigene oder abgeleitete Besitzberechtigung gegenüber dem Eigentümer

An der Definition geprüft

  1. 1
    Besitz an der Sache
    Amir übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Kamera aus.
    erfüllt
  2. 2
    Dingliche oder obligatorische Grundlage des Besitzes
    Der Mietvertrag begründet gegenüber Ben ein obligatorisches Besitzrecht, obwohl Ben nicht Eigentümer ist.
    erfüllt
  3. 3
    Eigene oder abgeleitete Besitzberechtigung gegenüber dem Eigentümer
    Weder Amir noch Ben ist gegenüber Nora zum Besitz berechtigt; der Mietvertrag mit Ben bindet Nora nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Recht zum Besitz wird als Einrede behandelt, die der Besitzer ausdrücklich erheben muss.

RichtigSind die maßgeblichen Tatsachen im Prozess vorgetragen, ist das Recht zum Besitz als Einwendung auch ohne ausdrückliche Berufung darauf zu berücksichtigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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