Definitionen
Petitorischer Besitzschutz
§ 986 BGB · ZivilrechtDer petitorische Besitzschutz bezeichnet den Schutz des Besitzers, der nicht auf dem bloßen Besitz (possessorisch), sondern auf einem dinglichen oder obligatorischen Recht zum Besitz beruht. Der Besitzer kann gegenüber dem Herausgabeanspruch des Eigentümers sein Recht zum Besitz als Einwendung geltend machen und die Herausgabe der Sache verweigern, soweit er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. Fehlt dem mittelbaren Besitzer die Befugnis zur Besitzüberlassung, kann der Eigentümer Rückgabe an diesen und bei dessen fehlender Rücknahmemöglichkeit oder Rücknahmebereitschaft an sich selbst verlangen.
Ein Besitzrecht muss gerade gegenüber dem Eigentümer wirken, um dessen Herausgabeverlangen abzuwehren.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora vermietet Amir ihre Kamera für eine Woche und übergibt sie ihm. Amir bezahlt die vereinbarte Miete und hält alle Absprachen ein. Schon am nächsten Tag verlangt Nora die Kamera zurück, obwohl die vereinbarte Mietzeit noch läuft und sie den Vertrag nicht beendet hat.
Trifft „Petitorischer Besitzschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesitz an der SacheAmir hat die tatsächliche Sachherrschaft über die Kamera erhalten.
- 2erfülltDingliche oder obligatorische Grundlage des BesitzesDer Mietvertrag begründet ein obligatorisches Recht, die Kamera während der Mietzeit zu besitzen.
- 3erfülltEigene oder abgeleitete Besitzberechtigung gegenüber dem EigentümerAmirs Besitzrecht besteht unmittelbar gegenüber Nora als Eigentümerin und Vermieterin.
Ben nimmt Noras Kamera ohne deren Erlaubnis an sich und 2vermietet sie Amir für eine Woche. Amir weiß nichts von der Herkunft, 1erhält die Kamera und bezahlt die vereinbarte Miete. Nora hat weder Ben noch Amir die Nutzung gestattet und verlangt von Amir die Kamera zurück.
Trifft „Petitorischer Besitzschutz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBesitz an der SacheAmir übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Kamera aus.
- 2erfülltDingliche oder obligatorische Grundlage des BesitzesDer Mietvertrag begründet gegenüber Ben ein obligatorisches Besitzrecht, obwohl Ben nicht Eigentümer ist.
- 3fehltEigene oder abgeleitete Besitzberechtigung gegenüber dem EigentümerWeder Amir noch Ben ist gegenüber Nora zum Besitz berechtigt; der Mietvertrag mit Ben bindet Nora nicht.
Typische Fehler
FehlerDas Recht zum Besitz wird als Einrede behandelt, die der Besitzer ausdrücklich erheben muss.
RichtigSind die maßgeblichen Tatsachen im Prozess vorgetragen, ist das Recht zum Besitz als Einwendung auch ohne ausdrückliche Berufung darauf zu berücksichtigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema