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Pfandreife

§ 1228 BGB · Zivilrecht

Pfandreife bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Pfandgläubiger berechtigt ist, das Pfand zu verwerten, weil die gesicherte Forderung ganz oder zum Teil fällig und insoweit nicht erfüllt worden ist. Die Forderung muss auf Geld gerichtet oder in eine Geldforderung übergegangen sein.

Merksatz

Die Pfandreife hängt nicht davon ab, dass bereits die gesamte gesicherte Geldforderung fällig ist.

Wann tritt bei Ratenzahlung Pfandreife ein?Bei einer gesicherten Geldforderung in Raten genügt schon die erste fällige und unbezahlte Rate; die Fälligkeit des Rests muss nicht abgewartet werden.
  1. Erste Teilfälligkeit
    Pfandreife tritt ein
    Bereits die erste fällige und unbezahlte Rate ermöglicht die Verwertung.
  2. Spätere Restfälligkeit
    Restforderung wird fällig
    Für den Eintritt der Pfandreife muss dieser spätere Zeitpunkt nicht abgewartet werden.
  1. Pfandreife tritt ein Bereits die erste fällige und unbezahlte Rate ermöglicht die Verwertung.
  2. Restforderung wird fällig Für den Eintritt der Pfandreife muss dieser spätere Zeitpunkt nicht abgewartet werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Lea hat Nora ihre eigene Uhr als Pfand für ein Darlehen von 1.000 Euro übergeben. 1Die erste Rückzahlungsrate von 200 Euro war gestern zu zahlen; der Rest wird erst später fällig. 2Lea hat noch nichts zurückgezahlt.

Trifft „Pfandreife“ hier zu?

„Pfandreife“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fälligkeit der gesicherten Forderung ganz oder teilweise
    Die gesicherte Rückzahlungsforderung ist bereits in Höhe von 200 Euro fällig.
    erfüllt
  2. 2
    Nichterfüllung im fälligen Umfang
    Die fällige Rate ist noch vollständig offen.
    erfüllt
  3. 3
    Auf Geld gerichtete Forderung
    Die gesicherte Darlehensrückzahlung ist auf eine Geldleistung gerichtet.
    erfüllt
BFall B

Nora hat ein Gemälde von Lea gekauft und vollständig bezahlt; Lea hat ihr zur Sicherung der Lieferung ihre eigene Uhr als Pfand übergeben. 1Die Lieferung war gestern fällig; 2Lea hat das Gemälde noch nicht geliefert. Nora verlangt weiterhin die Lieferung des noch lieferbaren Gemäldes und keinen Geldersatz.

Trifft „Pfandreife“ hier zu?

„Pfandreife“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auf Geld gerichtete Forderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fälligkeit der gesicherten Forderung ganz oder teilweise
    Die durch das Pfand gesicherte Lieferpflicht ist bereits fällig.
    erfüllt
  2. 2
    Nichterfüllung im fälligen Umfang
    Lea hat die fällige Lieferpflicht noch nicht erfüllt.
    erfüllt
  3. 3
    Auf Geld gerichtete Forderung
    Die gesicherte Lieferpflicht besteht fort und ist nicht in eine Geldforderung übergegangen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer gesicherten Lieferpflicht wird allein wegen ihrer Fälligkeit und Nichterfüllung Pfandreife angenommen.

RichtigEine Lieferpflicht muss zunächst in eine Geldforderung übergegangen sein, bevor sie zur Pfandverwertung berechtigen kann.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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