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Petitorischer Einwand

§ 863 BGB · Zivilrecht

Der petitorische Einwand ist der Einwand des Störers gegenüber einem Besitzschutzanspruch (§§ 861, 862 BGB), er habe ein Recht zum Besitz (z.B. als Eigentümer) oder zur Vornahme der störenden Handlung. Gemäß § 863 BGB ist dieser Einwand grundsätzlich ausgeschlossen; er ist nur insoweit beachtlich, als damit begründet wird, dass die Besitzentziehung oder Besitzstörung keine verbotene Eigenmacht sei.

Merksatz

Ein besseres Besitzrecht allein rechtfertigt keine eigenmächtige Besitzentziehung oder Besitzstörung.

Welche Einwände betreffen den Besitzschutz?Links wird ein materielles Recht angeführt, rechts geht es um die tatsächliche Besitzlage und deren Schutz.
Petitorischer Einwand
Possessorischer Einwand
Bezugspunkt
Recht zum Besitz oder zur störenden Handlung
Tatsächlicher Besitz und verbotene Eigenmacht
Berücksichtigung
Nur zur Begründung fehlender verbotener Eigenmacht beachtlich
Im Besitzschutzprozess grundsätzlich beachtlich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna bewohnt seit Jahren eine Wohnung und nutzt sie täglich. Während sie verreist ist, lässt der Eigentümer Ben ohne ihre Zustimmung und ohne gerichtliche Hilfe das Türschloss austauschen, sodass sie nicht mehr hineinkommt. Anna verlangt von Ben vor Gericht, ihr wieder Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Ben hält ihr ausschließlich entgegen, dass ihm die Wohnung gehört.

Trifft „Petitorischer Einwand“ hier zu?

„Petitorischer Einwand“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwand gegenüber einem Besitzschutzanspruch
    Ben verteidigt sich gegen Annas Anspruch auf Wiederherstellung ihres entzogenen Besitzes.
    erfüllt
  2. 2
    Berufung auf ein Besitzrecht oder ein Recht zur störenden Handlung
    Ben beruft sich auf seine Eigentümerstellung als Grundlage eines eigenen Besitzrechts.
    erfüllt
BFall B

Anna bewohnt seit Jahren eine Wohnung und nutzt sie täglich. Während sie verreist ist, lässt der Eigentümer Ben ohne ihre Zustimmung und ohne gerichtliche Hilfe das Türschloss austauschen, sodass sie nicht mehr hineinkommt. 1Anna verlangt von Ben vor Gericht, ihr wieder Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Ben bestreitet ausschließlich, dass Anna die Wohnung zuvor bewohnt hat, und führt kein eigenes Recht an.

Trifft „Petitorischer Einwand“ hier zu?

„Petitorischer Einwand“ trifft nicht zu.Es fehlt: Berufung auf ein Besitzrecht oder ein Recht zur störenden Handlung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Einwand gegenüber einem Besitzschutzanspruch
    Ben verteidigt sich gegen Annas Anspruch auf Wiederherstellung ihres entzogenen Besitzes.
    erfüllt
  2. 2
    Berufung auf ein Besitzrecht oder ein Recht zur störenden Handlung
    Ben bestreitet nur Annas bisherigen Besitz, ohne sich auf ein eigenes Recht zu berufen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede Berufung auf ein Recht zum Besitz oder zur störenden Handlung wird ohne weitere Prüfung übergangen.

RichtigEs ist zu prüfen, ob das angeführte Recht begründen soll, dass die Besitzentziehung oder Besitzstörung keine verbotene Eigenmacht war.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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