Definitionen
Petitorischer Einwand
§ 863 BGB · ZivilrechtDer petitorische Einwand ist der Einwand des Störers gegenüber einem Besitzschutzanspruch (§§ 861, 862 BGB), er habe ein Recht zum Besitz (z.B. als Eigentümer) oder zur Vornahme der störenden Handlung. Gemäß § 863 BGB ist dieser Einwand grundsätzlich ausgeschlossen; er ist nur insoweit beachtlich, als damit begründet wird, dass die Besitzentziehung oder Besitzstörung keine verbotene Eigenmacht sei.
Ein besseres Besitzrecht allein rechtfertigt keine eigenmächtige Besitzentziehung oder Besitzstörung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anna bewohnt seit Jahren eine Wohnung und nutzt sie täglich. Während sie verreist ist, lässt der Eigentümer Ben ohne ihre Zustimmung und ohne gerichtliche Hilfe das Türschloss austauschen, sodass sie nicht mehr hineinkommt. Anna verlangt von Ben vor Gericht, ihr wieder Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Ben hält ihr ausschließlich entgegen, dass ihm die Wohnung gehört.
Trifft „Petitorischer Einwand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinwand gegenüber einem BesitzschutzanspruchBen verteidigt sich gegen Annas Anspruch auf Wiederherstellung ihres entzogenen Besitzes.
- 2erfülltBerufung auf ein Besitzrecht oder ein Recht zur störenden HandlungBen beruft sich auf seine Eigentümerstellung als Grundlage eines eigenen Besitzrechts.
Anna bewohnt seit Jahren eine Wohnung und nutzt sie täglich. Während sie verreist ist, lässt der Eigentümer Ben ohne ihre Zustimmung und ohne gerichtliche Hilfe das Türschloss austauschen, sodass sie nicht mehr hineinkommt. 1Anna verlangt von Ben vor Gericht, ihr wieder Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Ben bestreitet ausschließlich, dass Anna die Wohnung zuvor bewohnt hat, und führt kein eigenes Recht an.
Trifft „Petitorischer Einwand“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltEinwand gegenüber einem BesitzschutzanspruchBen verteidigt sich gegen Annas Anspruch auf Wiederherstellung ihres entzogenen Besitzes.
- 2fehltBerufung auf ein Besitzrecht oder ein Recht zur störenden HandlungBen bestreitet nur Annas bisherigen Besitz, ohne sich auf ein eigenes Recht zu berufen.
Typische Fehler
FehlerJede Berufung auf ein Recht zum Besitz oder zur störenden Handlung wird ohne weitere Prüfung übergangen.
RichtigEs ist zu prüfen, ob das angeführte Recht begründen soll, dass die Besitzentziehung oder Besitzstörung keine verbotene Eigenmacht war.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema