Definitionen
Persönlicher Strafausschließungsgrund
— · StrafrechtEin persönlicher Strafausschließungsgrund ist ein Umstand, der bei einem bestimmten Täter die Strafbarkeit von vornherein ausschließt, obwohl Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld vollständig vorliegen, und der ausschließlich in der Person des betreffenden Täters begründet ist, ohne anderen Tatbeteiligten zugutezukommen.
Der persönliche Strafausschluss lässt das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters unberührt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea und Tom verstecken Leas wegen eines Raubüberfalls gesuchten Ehemann vor der Polizei, sodass sein Strafverfahren mehrere Monate lang nicht weitergeführt werden kann. Tom kennt den Ehemann nur als Nachbarn. Mit dem Raubüberfall hatten Lea und Tom nichts zu tun. Beide wollen verhindern, dass der Ehemann bestraft wird, wissen um das Verbot ihres Handelns und können ihr Verhalten steuern.
Trifft „Persönlicher Strafausschließungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld erfülltLea verwirklicht vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft eine Strafvereitelung, indem sie die Strafverfolgung für erhebliche Zeit verhindert.
- 2erfülltAusschluss der Strafbarkeit von vornhereinDas Angehörigenprivileg nach § 258 Abs. 6 StGB schließt Leas Strafbarkeit bereits bei der Tat aus.
- 3erfülltAusschließlich persönlicher BezugDer Ausschluss beruht auf Leas persönlicher Beziehung zu ihrem Ehemann.
- 4erfülltKeine Erstreckung auf andere TatbeteiligteLeas Angehörigenstellung kommt Tom nicht zugute, sodass er wegen Strafvereitelung strafbar bleibt.
1Lea und Tom bieten einer Käuferin gemeinsam einen wertlosen Glasstein als echten Diamanten für 2.000 Euro an und fordern sie zur sofortigen Bezahlung auf. Beide wollen das Geld für sich behalten, wissen um das Verbot ihres Handelns und können ihr Verhalten steuern. 3Bevor die Käuferin zusagt oder zahlt, erklärt Lea ihr aus freien Stücken, dass der Stein nur aus Glas besteht, obwohl Lea weiterhin mit der Zahlung rechnet. 4Tom hält an der Lüge fest und verlangt weiter das Geld, doch die Käuferin lehnt wegen Leas Aufklärung ab.
Trifft „Persönlicher Strafausschließungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld erfülltLea hat vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft einen Betrugsversuch begangen.
- 2fehltAusschluss der Strafbarkeit von vornhereinErst Leas spätere freiwillige Verhinderung der Vollendung begründet einen Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB.
- 3erfülltAusschließlich persönlicher BezugDie Strafbefreiung beruht auf Leas eigenem freiwilligem Verhindern der Vollendung.
- 4erfülltKeine Erstreckung auf andere TatbeteiligteLeas Rücktritt kommt Tom nicht zugute, sodass er wegen versuchten Betrugs strafbar bleibt.
Typische Fehler
FehlerDer persönliche Strafausschließungsgrund wird als Rechtfertigungsgrund oder als Schuldausschluss behandelt.
RichtigEr betrifft die Strafbarkeit außerhalb von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld.
FehlerDer persönliche Strafausschließungsgrund eines Täters wird auf die übrigen Tatbeteiligten übertragen.
RichtigAndere Tatbeteiligte profitieren nicht von dem persönlichen Strafausschließungsgrund dieses Täters.
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2 Schemata