Definitionen
Persönlicher Sicherheitsarrest
§ 918 ZPO · ZivilrechtDer persönliche Sicherheitsarrest ist eine einstweilige Maßnahme der Zwangsvollstreckungssicherung, durch die der Schuldner zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in sein Vermögen in Haft genommen oder in seiner persönlichen Freiheit anderweitig beschränkt werden kann. Er setzt voraus, dass die Vermögensvollstreckung etwa durch Flucht oder Beiseiteschaffen von Vermögen gefährdet ist und mildere Maßnahmen, insbesondere ein dinglicher Arrest, zur Sicherung nicht ausreichen.
Der Zugriff auf die Person ist nur zulässig, wenn mildere Mittel die Vermögensvollstreckung nicht ausreichend sichern.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ben schuldet Anna 30.000 Euro und bewahrt sein einziges Vermögen als Bargeld an einem nur ihm bekannten Ort auf. Er ist noch zu Hause und 3will das Geld am nächsten Morgen persönlich ins Ausland bringen und dort verstecken. 4Trotz sofortiger Nachforschungen lässt sich das Geld vor seiner Abreise weder finden noch sichern. Anna beantragt, Ben 1bis zur Sicherung des Geldes vorübergehend 2an seinem Wohnort festzuhalten.
Trifft „Persönlicher Sicherheitsarrest“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorläufige SicherungsmaßnahmeBeantragt ist eine zeitweilige Sicherung und keine endgültige Befriedigung der Forderung.
- 2erfülltBeschränkung der persönlichen FreiheitBen soll seinen Wohnort vorübergehend nicht verlassen dürfen.
- 3erfülltGefährdung der VermögensvollstreckungDer geplante Abtransport und das Verstecken bedrohen den Zugriff auf Bens einziges Vermögen.
- 4erfülltKeine ausreichende mildere MaßnahmeEin rechtzeitiger Zugriff auf das Geld ist nicht möglich, während das Festhalten Bens dessen persönlichen Abtransport verhindert.
Ben schuldet Anna 30.000 Euro und besitzt als einziges Vermögen ein Guthaben von 40.000 Euro bei einer bekannten deutschen Bank. Er 3will das gesamte Geld am nächsten Morgen abheben, persönlich ins Ausland bringen und dort verstecken. Das Gericht kann der Bank noch am selben Tag eine Anordnung zur Sperrung des Guthabens in Höhe der Forderung zustellen lassen. Anna beantragt, Ben 1bis zur Sicherung des Geldes vorübergehend 2an seinem Wohnort festzuhalten.
Trifft „Persönlicher Sicherheitsarrest“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorläufige SicherungsmaßnahmeDie beantragte Maßnahme soll den Zugriff auf das Geld nur vorläufig sichern.
- 2erfülltBeschränkung der persönlichen FreiheitDer Antrag richtet sich auf eine Beschränkung von Bens Bewegungsfreiheit.
- 3erfülltGefährdung der VermögensvollstreckungOhne Sicherung droht das für die Vollstreckung verfügbare Guthaben zu verschwinden.
- 4fehltKeine ausreichende mildere MaßnahmeDas rechtzeitig erreichbare Bankguthaben kann durch einen dinglichen Arrest mit anschließender Pfändung ausreichend gesichert werden.
Typische Fehler
FehlerJede bevorstehende Flucht des Schuldners wird als ausreichender Anlass behandelt.
RichtigDie Flucht muss gerade den Zugriff auf das Schuldnervermögen gefährden; die bloße Abwesenheit des Schuldners genügt nicht.
FehlerDie Haft wird als Mittel verstanden, um den Schuldner zur Zahlung zu zwingen.
RichtigDie Freiheitsbeschränkung dient der Sicherung des Vermögenszugriffs, nicht der Erzwingung einer Zahlung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema