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Persönlicher Strafaufhebungsgrund

§ 24 StGB · Strafrecht

Ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist ein nach Entstehung der Strafbarkeit eintretendes Ereignis, das die bereits entstandene Strafbarkeit des Täters nachträglich entfallen lässt, ohne die Strafbarkeit der übrigen Tatbeteiligten zu berühren.

Merksatz

Der Wegfall der Strafbarkeit ist an die einzelne Person gebunden, nicht an die gesamte Tat.

Wann greift der persönliche Straflosigkeitsgrund?Entscheidend ist, ob die Strafbarkeit für die Person von Anfang an ausgeschlossen ist oder erst später entfällt.
Persönlicher Strafaufhebungsgrund
Persönlicher Strafausschließungsgrund
Zeitpunkt
Das maßgebliche Ereignis tritt nach Entstehung der Strafbarkeit ein.
Der Grund liegt bereits bei Begehung der Tat vor.
Wirkung
Die Strafbarkeit der Person entfällt nachträglich.
Die Strafbarkeit der Person ist von Anfang an ausgeschlossen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben wollen Paul gemeinsam mit Gift töten und stellen ihm den vergifteten Kaffee hin, den er sofort trinken will. Danach bekommt Anna Mitleid und gießt den Kaffee in den Abfluss, bevor Paul trinkt. Sie nimmt Ben das restliche Gift ab und gießt auch dieses in den Abfluss. Ben hält an seinem Plan fest und versucht vergeblich, Anna aufzuhalten.

Trifft „Persönlicher Strafaufhebungsgrund“ hier zu?

„Persönlicher Strafaufhebungsgrund“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ereignis nach Entstehung der Strafbarkeit
    Als Anna eingreift, haben beide mit dem Bereitstellen des vergifteten Kaffees bereits einen strafbaren Tötungsversuch begangen.
    erfüllt
  2. 2
    Nachträglicher Wegfall der Strafbarkeit
    Anna verhindert freiwillig die Vollendung und wird deshalb nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB wegen des Versuchs nicht bestraft.
    erfüllt
  3. 3
    Keine Wirkung für andere Tatbeteiligte
    Ben tritt nicht selbst zurück und bleibt trotz Annas Eingreifen wegen des Tötungsversuchs strafbar.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben nehmen gemeinsam ein fremdes Fahrrad vor einem Haus mit und bringen es in ihr Versteck, um es zu verkaufen. 1Am nächsten Tag bringt Anna aus Reue das Fahrrad seinem Eigentümer zurück. 3Ben will weiterhin den Verkaufserlös und unternimmt nichts, um das Fahrrad zurückzugeben.

Trifft „Persönlicher Strafaufhebungsgrund“ hier zu?

„Persönlicher Strafaufhebungsgrund“ trifft nicht zu.Es fehlt: Nachträglicher Wegfall der Strafbarkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ereignis nach Entstehung der Strafbarkeit
    Die Rückgabe erfolgt erst, nachdem Anna und Ben den Diebstahl vollendet haben.
    erfüllt
  2. 2
    Nachträglicher Wegfall der Strafbarkeit
    Die freiwillige Rückgabe nach vollendetem Diebstahl beseitigt Annas Strafbarkeit nicht.
    fehlt
  3. 3
    Keine Wirkung für andere Tatbeteiligte
    Annas persönliche Reue und Rückgabe lassen Bens Strafbarkeit unberührt.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer wirksame Rücktritt eines Beteiligten wird automatisch auch den übrigen Tatbeteiligten zugerechnet.

RichtigDer Rücktritt wirkt nur für den Beteiligten, der seine Voraussetzungen selbst erfüllt; die übrigen Beteiligten werden dadurch nicht straflos.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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