Definitionen
Persönlicher Schutzbereich
Art. 19 Abs. 3 GG · Öffentliches RechtDer persönliche Schutzbereich eines Grundrechts bestimmt, wer als Träger des jeweiligen Grundrechts berechtigt ist, sich auf dieses zu berufen; zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen Jedermann-Grundrechten, die allen natürlichen Personen zustehen, Deutschen-Grundrechten, die grundsätzlich Deutschen i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG vorbehalten sind, sowie der partiellen Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen des Privatrechts nach Art. 19 Abs. 3 GG, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts werden juristische Personen des Privatrechts aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei hinreichendem Inlandsbezug ebenfalls einbezogen.
Grundrechte schützen unterschiedliche Personenkreise; bei juristischen Personen kommt es zusätzlich auf die Art des Grundrechts an.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die private Nordlicht GmbH hat ihren Sitz und ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Hamburg. 2Sie verkauft über einen eigenen Onlineshop Tassen an Kunden in Deutschland. Eine deutsche Behörde untersagt ihr diese Verkäufe.
Trifft „Persönlicher Schutzbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZugehörigkeit zum berechtigten PersonenkreisAls inländische juristische Person des Privatrechts gehört die GmbH zum berechtigten Personenkreis der Berufsfreiheit.
- 2erfülltBei juristischen Personen: wesensmäßige AnwendbarkeitDie Berufsfreiheit eignet sich zum Schutz dieser wirtschaftlichen Tätigkeit, die auch eine Gesellschaft ausüben kann.
Die private Harbor Inc. ist nach dem Recht der USA gegründet und hat ihren Sitz sowie ihre tatsächliche Geschäftsleitung in New York. 2Sie verkauft über einen eigenen Onlineshop Tassen an Kunden in Deutschland. Eine deutsche Behörde untersagt ihr diese Verkäufe.
Trifft „Persönlicher Schutzbereich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltZugehörigkeit zum berechtigten PersonenkreisDie US-Gesellschaft ist weder inländisch noch eine Gesellschaft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und gehört deshalb nicht zum berechtigten Personenkreis der Berufsfreiheit.
- 2erfülltBei juristischen Personen: wesensmäßige AnwendbarkeitUnabhängig von ihrer Herkunft eignet sich die Berufsfreiheit ihrem Inhalt nach zum Schutz der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gesellschaft.
Typische Fehler
FehlerBei einer inländischen juristischen Person wird die Berechtigung hinsichtlich sämtlicher Grundrechte angenommen.
RichtigOb eine inländische Gesellschaft geschützt ist, muss für jedes Grundrecht gesondert nach dessen Eigenart geprüft werden.
FehlerBei natürlichen Personen wird der Deutschenstatus ausschließlich mit der deutschen Staatsangehörigkeit gleichgesetzt.
RichtigMaßgeblich ist der Deutschenstatus nach Art. 116 Abs. 1 GG, der auch die dort erfassten Statusdeutschen einschließt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema