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Persönlicher Schutzbereich

Art. 19 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Der persönliche Schutzbereich eines Grundrechts bestimmt, wer als Träger des jeweiligen Grundrechts berechtigt ist, sich auf dieses zu berufen; zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen Jedermann-Grundrechten, die allen natürlichen Personen zustehen, Deutschen-Grundrechten, die grundsätzlich Deutschen i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG vorbehalten sind, sowie der partiellen Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen des Privatrechts nach Art. 19 Abs. 3 GG, soweit das jeweilige Grundrecht seinem Wesen nach auf sie anwendbar ist. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts werden juristische Personen des Privatrechts aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei hinreichendem Inlandsbezug ebenfalls einbezogen.

Merksatz

Grundrechte schützen unterschiedliche Personenkreise; bei juristischen Personen kommt es zusätzlich auf die Art des Grundrechts an.

Persönlicher oder sachlicher Schutzbereich?Links steht die Frage nach der berechtigten Person, rechts die Frage nach dem geschützten Lebensbereich.
Persönlicher Schutzbereich
Sachlicher Schutzbereich
Leitfrage
Wer kann sich auf das Grundrecht berufen?
Was wird durch das Grundrecht geschützt?
Prüfungsgegenstand
Berechtigter Personenkreis und Grundrechtsberechtigung juristischer Personen.
Geschützte Handlungen, Zustände oder Rechtsgüter.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die private Nordlicht GmbH hat ihren Sitz und ihre tatsächliche Geschäftsleitung in Hamburg. 2Sie verkauft über einen eigenen Onlineshop Tassen an Kunden in Deutschland. Eine deutsche Behörde untersagt ihr diese Verkäufe.

Trifft „Persönlicher Schutzbereich“ hier zu?

„Persönlicher Schutzbereich“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
    Als inländische juristische Person des Privatrechts gehört die GmbH zum berechtigten Personenkreis der Berufsfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Bei juristischen Personen: wesensmäßige Anwendbarkeit
    Die Berufsfreiheit eignet sich zum Schutz dieser wirtschaftlichen Tätigkeit, die auch eine Gesellschaft ausüben kann.
    erfüllt
BFall B

Die private Harbor Inc. ist nach dem Recht der USA gegründet und hat ihren Sitz sowie ihre tatsächliche Geschäftsleitung in New York. 2Sie verkauft über einen eigenen Onlineshop Tassen an Kunden in Deutschland. Eine deutsche Behörde untersagt ihr diese Verkäufe.

Trifft „Persönlicher Schutzbereich“ hier zu?

„Persönlicher Schutzbereich“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis
    Die US-Gesellschaft ist weder inländisch noch eine Gesellschaft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat und gehört deshalb nicht zum berechtigten Personenkreis der Berufsfreiheit.
    fehlt
  2. 2
    Bei juristischen Personen: wesensmäßige Anwendbarkeit
    Unabhängig von ihrer Herkunft eignet sich die Berufsfreiheit ihrem Inhalt nach zum Schutz der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gesellschaft.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer inländischen juristischen Person wird die Berechtigung hinsichtlich sämtlicher Grundrechte angenommen.

RichtigOb eine inländische Gesellschaft geschützt ist, muss für jedes Grundrecht gesondert nach dessen Eigenart geprüft werden.

Verwechslung

FehlerBei natürlichen Personen wird der Deutschenstatus ausschließlich mit der deutschen Staatsangehörigkeit gleichgesetzt.

RichtigMaßgeblich ist der Deutschenstatus nach Art. 116 Abs. 1 GG, der auch die dort erfassten Statusdeutschen einschließt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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