Definitionen
Persönliche Unzumutbarkeit
§ 275 Abs. 3 BGB · ZivilrechtPersönliche Unzumutbarkeit liegt vor, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung persönlich zu erbringen hat und ihm ihre Erbringung aufgrund besonderer, in seiner Person liegender Umstände unter Abwägung des Leistungshindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann, obwohl die Leistung noch möglich ist. Dem Schuldner steht dann ein Leistungsverweigerungsrecht zu, das er geltend machen muss.
Bei persönlich geschuldeter Leistung können gewichtige persönliche Hindernisse das Leistungsinteresse des Gläubigers überwiegen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine selbstständig tätige Sängerin ist für einen kurzen Auftritt bei einer privaten Geburtstagsfeier gebucht, 1den sie laut Vertrag selbst übernehmen muss. 3Kurz vor Beginn erfährt sie, dass ihre Mutter nach einem Unfall im nahe gelegenen Krankenhaus im Sterben liegt und sich ihren Beistand wünscht. 2Die Sängerin ist gesund und könnte rechtzeitig auf der Feier singen, wäre dann aber nicht bei ihrer Mutter. Die Gäste können auch ohne den Gesangsauftritt gemeinsam essen und feiern.
Trifft „Persönliche Unzumutbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflicht zur persönlichen LeistungDie Sängerin schuldet ihren eigenen Auftritt und darf nicht einfach eine andere Person schicken.
- 2erfülltLeistung weiterhin möglichDie Sängerin kann den vereinbarten Auftritt tatsächlich wahrnehmen.
- 3erfülltUnzumutbarkeit nach InteressenabwägungDer Beistand für die sterbende Mutter wiegt hier schwerer als das Interesse am Gesangsauftritt.
Eine selbstständig tätige Sängerin ist für einen kurzen Auftritt bei einer privaten Geburtstagsfeier gebucht, 1den sie laut Vertrag selbst übernehmen muss. Ihre Mutter hat sie für dieselbe Zeit zum Kaffeetrinken ohne besonderen Anlass eingeladen. 2Die Sängerin ist gesund und könnte rechtzeitig auf der Feier singen. Die Gäste können auch ohne den Gesangsauftritt gemeinsam essen und feiern.
Trifft „Persönliche Unzumutbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPflicht zur persönlichen LeistungDie Sängerin muss den vereinbarten Auftritt selbst durchführen.
- 2erfülltLeistung weiterhin möglichGesundheit und rechtzeitiges Erscheinen ermöglichen ihr den Auftritt.
- 3fehltUnzumutbarkeit nach InteressenabwägungEin Kaffeetrinken ohne besonderen Anlass rechtfertigt es nicht, den vereinbarten Auftritt zu verweigern.
Typische Fehler
FehlerDie Leistungspflicht wird schon durch das persönliche Hindernis als automatisch ausgeschlossen behandelt.
RichtigDer Schuldner muss sein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen; das Hindernis allein schließt den Leistungsanspruch nicht aus.
FehlerDie Vorschrift wird auch angewendet, wenn der Schuldner die Leistung durch andere erbringen lassen darf.
Richtig§ 275 Abs. 3 BGB setzt eine Pflicht des Schuldners voraus, die Leistung selbst zu erbringen.
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