Definitionen
Persönliche Abhängigkeit
§ 611a BGB · ZivilrechtPersönliche Abhängigkeit liegt vor, wenn der Beschäftigte bei seiner Arbeit für einen anderen so in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert und an dessen Weisungen gebunden ist, dass er seine Tätigkeit nicht im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen; entscheidend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände unter Berücksichtigung der Eigenart der Tätigkeit.
Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Arbeitsgestaltung, nicht eine einzelne Weisung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara bearbeitet gegen ein festes Monatsentgelt Kundenanfragen für ein Versandunternehmen. 2Sie arbeitet montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr im Serviceteam in den Räumen des Unternehmens. Ihre Teamleiterin teilt ihr die Anfragen zu, schreibt die Bearbeitungsschritte vor und kontrolliert die Einhaltung der Arbeitszeiten.
Trifft „Persönliche Abhängigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeit für einen anderenMara erbringt ihre Arbeitsleistung für das Versandunternehmen.
- 2erfülltFremdbestimmung von Tätigkeit und ArbeitszeitDie Einbindung in das Serviceteam und die verbindlichen Vorgaben lassen Mara keine wesentliche Freiheit bei Arbeitsgestaltung und Arbeitszeit.
1Jonas pflegt gegen ein monatliches Honorar die Internetseite eines Versandunternehmens. Er arbeitet in seinem eigenen Büro mit eigener Ausstattung und entscheidet selbst, wann, wo und auf welche Weise er die vereinbarten Pflegearbeiten erledigt. Das Unternehmen vereinbart mit ihm nur die zu betreuenden Seiten; laufende Arbeitsanweisungen oder eine Einbindung in ein Unternehmensteam gibt es nicht.
Trifft „Persönliche Abhängigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltArbeit für einen anderenJonas erbringt seine Arbeitsleistung für das Versandunternehmen.
- 2fehltFremdbestimmung von Tätigkeit und ArbeitszeitJonas bestimmt Arbeitsweise und Arbeitszeit selbst und ist nicht in die Arbeitsorganisation des Unternehmens eingegliedert.
Typische Fehler
FehlerAus der finanziellen Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber wird unmittelbar auf persönliche Abhängigkeit geschlossen.
RichtigFinanzielle Abhängigkeit allein genügt nicht; entscheidend ist, wie stark die Arbeit durch Weisungen und organisatorische Einbindung fremdbestimmt wird.
FehlerDie Bezeichnung als freier Mitarbeiter wird als entscheidender Beleg gegen persönliche Abhängigkeit behandelt.
RichtigMaßgeblich ist die tatsächliche Durchführung; eine abweichende Vertragsbezeichnung verhindert die Einordnung als Arbeitsverhältnis nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata