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Personensorge

§ 1631 BGB · Zivilrecht

Die Personensorge ist das Recht und die Pflicht der Eltern, für die Person des Kindes zu sorgen, insbesondere das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Merksatz

Elterliche Befugnisse für persönliche Belange des Kindes bedeuten zugleich Verantwortung.

Personensorge oder Vermögenssorge?Beide Bereiche gehören zur elterlichen Sorge, betreffen aber unterschiedliche Belange des Kindes.
Personensorge
Vermögenssorge
Gegenstand
Persönliche Belange des Kindes
Vermögen des Kindes
Typische Aufgaben
Betreuung und Erziehung
Verwaltung des Sparguthabens

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara und Tom haben als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihren zehnjährigen Sohn Ben. 2Sie achten darauf, dass Ben abends zu einer festen Zeit ins Bett geht.

Trifft „Personensorge“ hier zu?

„Personensorge“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Elterliche Berechtigung und Verpflichtung
    Als sorgeberechtigte Eltern sind Mara und Tom zur Sorge für Ben berechtigt und verpflichtet.
    erfüllt
  2. 2
    Fürsorge für die Person des Kindes
    Die Regelung der Schlafenszeit betrifft Bens Erziehung und Betreuung.
    erfüllt
BFall B

1Mara und Tom haben als Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihren zehnjährigen Sohn Ben. Sie sehen die Kontoauszüge von Bens Sparkonto durch und prüfen die Zinsgutschriften der Bank.

Trifft „Personensorge“ hier zu?

„Personensorge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fürsorge für die Person des Kindes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Elterliche Berechtigung und Verpflichtung
    Die elterliche Berechtigung und Verpflichtung umfasst auch die Sorge für Bens Vermögen.
    erfüllt
  2. 2
    Fürsorge für die Person des Kindes
    Die Kontrolle der Zinsgutschriften betrifft Bens Vermögen und gehört damit zur Vermögenssorge.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Personensorge ausschließlich als Entscheidungsrecht der Eltern behandeln.

RichtigDie Eltern sind zugleich verpflichtet, sich um die persönlichen Belange ihres Kindes zu kümmern.

Rechtsfolge falsch

FehlerLeichte Schläge zur Erziehung für erlaubt halten.

RichtigDas Erziehungsrecht berechtigt Eltern nicht dazu, ihr Kind zu schlagen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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