Definitionen
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Öffentliches RechtDer öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch ist ein Anspruch gegen einen Träger öffentlicher Gewalt auf Unterlassung rechtswidriger, nicht durch Verwaltungsakt geregelter hoheitlicher Eingriffe in subjektive Rechte des Anspruchstellers. Voraussetzung ist, dass ein solcher Eingriff fortdauert oder seine erstmalige Vornahme oder Wiederholung konkret droht. Seine Herleitung ist umstritten; sie wird insbesondere auf die Abwehrfunktion der Grundrechte oder eine entsprechende Anwendung von § 1004 BGB gestützt.
Nach einem beendeten Eingriff kommt es auf die konkrete Gefahr seiner Wiederholung an.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Stadt erklärt in einer amtlichen Pressemitteilung, 2die Buchhändlerin Lea habe Geld aus der Stadtkasse gestohlen. 3Tatsächlich hat Lea nichts gestohlen, was der Stadt bekannt ist. 4Nach der Löschung der Mitteilung kündigt die Stadt an, dieselbe Behauptung am nächsten Tag erneut zu veröffentlichen.
Trifft „Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchlicht-hoheitlicher EingriffDie amtliche Öffentlichkeitsarbeit ist hoheitliches Handeln ohne Regelung durch Verwaltungsakt.
- 2erfülltBetroffenheit eines eigenen subjektiven RechtsDie öffentliche Beschuldigung betrifft Leas allgemeines Persönlichkeitsrecht.
- 3erfülltRechtswidrigkeit des EingriffsDie bewusst unwahre Beschuldigung verletzt Leas Persönlichkeitsrecht ohne Rechtfertigung.
- 4erfülltFortdauer oder konkrete EingriffsgefahrDie angekündigte erneute Veröffentlichung begründet eine konkrete Wiederholungsgefahr.
1Die Stadt erklärt in einer amtlichen Pressemitteilung, 2die Buchhändlerin Lea habe Geld aus der Stadtkasse gestohlen. 3Tatsächlich hat Lea nichts gestohlen, was der Stadt bekannt ist. Die Stadt hat die Mitteilung vollständig entfernt und in einer unterschriebenen Vereinbarung mit Lea zugesagt, die Behauptung nicht mehr zu verbreiten und für jeden Verstoß 50.000 Euro an Lea zu zahlen.
Trifft „Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSchlicht-hoheitlicher EingriffDie amtliche Öffentlichkeitsarbeit ist hoheitliches Handeln ohne Regelung durch Verwaltungsakt.
- 2erfülltBetroffenheit eines eigenen subjektiven RechtsDie veröffentlichte Beschuldigung griff in Leas allgemeines Persönlichkeitsrecht ein.
- 3erfülltRechtswidrigkeit des EingriffsDie bewusst unwahre Beschuldigung war nicht gerechtfertigt.
- 4fehltFortdauer oder konkrete EingriffsgefahrDie Veröffentlichung ist beendet; die ernsthafte Zusage mit erheblicher Zahlungspflicht räumt die Wiederholungsgefahr aus.
Typische Fehler
FehlerAus einem objektiven Rechtsverstoß der Behörde wird ohne eigene Rechtsbetroffenheit ein Unterlassungsanspruch abgeleitet.
RichtigDer Anspruchsteller muss die Beeinträchtigung eines eigenen subjektiven Rechts geltend machen können.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata