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Öffentliche Dienst- oder Verkehrsräume

§ 123 StGB · Strafrecht

Öffentliche Dienst- oder Verkehrsräume sind baulich abgeschlossene Räumlichkeiten, die entweder der Ausübung eines öffentlichen Dienstes dienen (z.B. Behörden, Ämter, Gerichte) oder für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind (z.B. Bahnhofshallen, Wartesäle, öffentliche Verkehrsmittel). Die Räume müssen nicht verschlossen oder im Tatzeitpunkt tatsächlich für Publikum zugänglich sein.

Merksatz

Die Einordnung hängt nicht davon ab, ob der Raum gerade für Publikum geöffnet ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

In 1einem Raum mit vier Wänden, einer Decke und einer Tür 2bearbeiten städtische Beschäftigte Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen. Um 22 Uhr ist die Tür abgeschlossen; bis zum nächsten Morgen wird niemand eingelassen.

Trifft „Öffentliche Dienst- oder Verkehrsräume“ hier zu?

„Öffentliche Dienst- oder Verkehrsräume“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Baulich abgeschlossener Raum
    Wände, Decke und Tür grenzen den Raum baulich von seiner Umgebung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung zum öffentlichen Dienst oder öffentlichen Verkehr
    Die Bearbeitung von Personalausweisanträgen dient der öffentlichen Verwaltung, auch wenn das Büro nachts geschlossen ist.
    erfüllt
BFall B

Mara hat auf ihrem Wohngrundstück 1einen Schuppen mit vier Wänden, einem Dach und einer Tür. Sie verwendet ihn ausschließlich allein zum privaten Modellbau und lässt dort keine Besucher hinein.

Trifft „Öffentliche Dienst- oder Verkehrsräume“ hier zu?

„Öffentliche Dienst- oder Verkehrsräume“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bestimmung zum öffentlichen Dienst oder öffentlichen Verkehr

An der Definition geprüft

  1. 1
    Baulich abgeschlossener Raum
    Wände, Dach und Tür bilden einen baulich abgeschlossenen Raum.
    erfüllt
  2. 2
    Bestimmung zum öffentlichen Dienst oder öffentlichen Verkehr
    Die ausschließlich private Nutzung dient weder einem öffentlichen Dienst noch dem öffentlichen Verkehr.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Bestimmung einer Fläche für den öffentlichen Verkehr wird ohne Prüfung ihrer räumlichen Abgeschlossenheit als ausreichend angesehen.

RichtigFür diese Tatobjektgruppe muss zusätzlich ein baulich abgeschlossener Raum vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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