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Öffentliche Klage

§ 152 Abs. 1 StPO · Strafrecht

Die öffentliche Klage ist die von der Staatsanwaltschaft im Namen des Staates erhobene Anklage, mit der eine gerichtliche Entscheidung über einen strafrechtlichen Tatvorwurf gegen einen bestimmten Beschuldigten beantragt wird. Sie wird insbesondere durch Einreichung einer Anklageschrift (§ 170 Abs. 1, § 199 StPO) oder durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls (§ 407 StPO) erhoben; im beschleunigten Verfahren kann die Anklage auch mündlich in der Hauptverhandlung erhoben werden (§ 418 Abs. 3 StPO). Im regulären Verfahren leitet die Einreichung der Anklageschrift das Zwischenverfahren ein; über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Gericht (§§ 199, 203, 207 StPO).

Merksatz

Die Anklage allein eröffnet im regulären Verfahren noch nicht das Hauptverfahren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Nach Abschluss der Ermittlungen reicht die Staatsanwältin für den Staat beim Amtsgericht ein Schreiben ein. 2Darin wirft sie Paul vor, ein Notebook im Wert von 1.200 Euro aus Evas Laden gestohlen zu haben, und beantragt eine gerichtliche Entscheidung über diesen Vorwurf.

Trifft „Öffentliche Klage“ hier zu?

„Öffentliche Klage“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anklage durch die Staatsanwaltschaft im Namen des Staates
    Die Staatsanwältin erhebt den Vorwurf für den Staat vor Gericht.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über einen konkreten strafrechtlichen Tatvorwurf
    Das Gericht soll über den konkret bezeichneten Diebstahlsvorwurf gegen Paul entscheiden.
    erfüllt
BFall B

Paul hat Eva in einer Nachricht als „dumme Sau“ beschimpft. Die Staatsanwaltschaft verfolgt die Sache nicht weiter, weil sie kein Interesse der Allgemeinheit daran sieht. Ein amtlicher Schlichtungsversuch ist erfolglos geblieben. Eva reicht daraufhin selbst und im eigenen Namen beim Amtsgericht ein Schreiben ein und 2beantragt darin eine gerichtliche Entscheidung über diesen Vorwurf gegen Paul.

Trifft „Öffentliche Klage“ hier zu?

„Öffentliche Klage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anklage durch die Staatsanwaltschaft im Namen des Staates

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anklage durch die Staatsanwaltschaft im Namen des Staates
    Nicht die Staatsanwaltschaft, sondern Eva verfolgt den Vorwurf im eigenen Namen mit einer Privatklage.
    fehlt
  2. 2
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über einen konkreten strafrechtlichen Tatvorwurf
    Eva verlangt eine gerichtliche Entscheidung über die konkret bezeichnete Beleidigung durch Paul.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie öffentliche Klage wird mit der Einreichung einer Anklageschrift gleichgesetzt, sodass ein Strafbefehlsantrag nicht erfasst wird.

RichtigAuch durch den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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