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Öffentliche Straße

§ 1 StVG · Strafrecht

Eine öffentliche Straße ist jede Verkehrsfläche, die dem allgemeinen Verkehr entweder durch Widmung oder durch tatsächliche Benutzung mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten offensteht. Dabei genügt, dass sie von jedermann oder zumindest von einer nach allgemeinen Merkmalen bestimmten größeren Personengruppe benutzt werden kann.

Merksatz

Eine Widmung ist nicht zwingend, wenn der Verfügungsberechtigte den allgemeinen Verkehr tatsächlich duldet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Supermarkt stellt vor seinem Gebäude 1eine Parkfläche 3für alle Kundinnen und Kunden bereit. 2Während der Öffnungszeiten fahren dort täglich wechselnde Menschen mit ihren Autos ein und aus. Der Betreiber erlaubt diese Nutzung ausdrücklich.

Trifft „Öffentliche Straße“ hier zu?

„Öffentliche Straße“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verkehrsfläche
    Die Fläche dient dem Fahren und Parken von Fahrzeugen.
    erfüllt
  2. 2
    Widmung oder geduldete tatsächliche Verkehrsnutzung
    Die tatsächliche Verkehrsnutzung erfolgt mit ausdrücklicher Erlaubnis des Betreibers.
    erfüllt
  3. 3
    Jedermann oder allgemein bestimmte größere Personengruppe
    Die wechselnde Kundschaft bildet eine nach allgemeinen Merkmalen bestimmte größere Personengruppe.
    erfüllt
BFall B

Eine Unternehmerin lässt 1eine umzäunte Parkfläche ausschließlich von drei namentlich festgelegten Beschäftigten nutzen. Nur diese drei können das verschlossene Tor mit ihren persönlichen Schlüsseln öffnen. 2Sie fahren dort täglich mit ihren Autos ein und aus; die Unternehmerin hat ihnen dies ausdrücklich erlaubt.

Trifft „Öffentliche Straße“ hier zu?

„Öffentliche Straße“ trifft nicht zu.Es fehlt: Jedermann oder allgemein bestimmte größere Personengruppe

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verkehrsfläche
    Auch eine umzäunte Fläche kann dem Fahren und Parken dienen.
    erfüllt
  2. 2
    Widmung oder geduldete tatsächliche Verkehrsnutzung
    Die tatsächliche Verkehrsnutzung ist von der Unternehmerin ausdrücklich erlaubt.
    erfüllt
  3. 3
    Jedermann oder allgemein bestimmte größere Personengruppe
    Der Zugang ist auf drei individuell festgelegte Personen beschränkt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Öffentlichkeit eines frei zugänglichen Kundenparkplatzes allein wegen der Beschränkung auf Kunden verneinen.

RichtigEin nach allgemeinen Merkmalen bestimmter größerer Nutzerkreis, etwa die wechselnde Kundschaft eines Supermarkts, genügt als Benutzerkreis.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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