Definitionen
Öffentliche Straße
§ 1 StVG · StrafrechtEine öffentliche Straße ist jede Verkehrsfläche, die dem allgemeinen Verkehr entweder durch Widmung oder durch tatsächliche Benutzung mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten offensteht. Dabei genügt, dass sie von jedermann oder zumindest von einer nach allgemeinen Merkmalen bestimmten größeren Personengruppe benutzt werden kann.
Eine Widmung ist nicht zwingend, wenn der Verfügungsberechtigte den allgemeinen Verkehr tatsächlich duldet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Supermarkt stellt vor seinem Gebäude 1eine Parkfläche 3für alle Kundinnen und Kunden bereit. 2Während der Öffnungszeiten fahren dort täglich wechselnde Menschen mit ihren Autos ein und aus. Der Betreiber erlaubt diese Nutzung ausdrücklich.
Trifft „Öffentliche Straße“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerkehrsflächeDie Fläche dient dem Fahren und Parken von Fahrzeugen.
- 2erfülltWidmung oder geduldete tatsächliche VerkehrsnutzungDie tatsächliche Verkehrsnutzung erfolgt mit ausdrücklicher Erlaubnis des Betreibers.
- 3erfülltJedermann oder allgemein bestimmte größere PersonengruppeDie wechselnde Kundschaft bildet eine nach allgemeinen Merkmalen bestimmte größere Personengruppe.
Eine Unternehmerin lässt 1eine umzäunte Parkfläche ausschließlich von drei namentlich festgelegten Beschäftigten nutzen. Nur diese drei können das verschlossene Tor mit ihren persönlichen Schlüsseln öffnen. 2Sie fahren dort täglich mit ihren Autos ein und aus; die Unternehmerin hat ihnen dies ausdrücklich erlaubt.
Trifft „Öffentliche Straße“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerkehrsflächeAuch eine umzäunte Fläche kann dem Fahren und Parken dienen.
- 2erfülltWidmung oder geduldete tatsächliche VerkehrsnutzungDie tatsächliche Verkehrsnutzung ist von der Unternehmerin ausdrücklich erlaubt.
- 3fehltJedermann oder allgemein bestimmte größere PersonengruppeDer Zugang ist auf drei individuell festgelegte Personen beschränkt.
Typische Fehler
FehlerDie Öffentlichkeit eines frei zugänglichen Kundenparkplatzes allein wegen der Beschränkung auf Kunden verneinen.
RichtigEin nach allgemeinen Merkmalen bestimmter größerer Nutzerkreis, etwa die wechselnde Kundschaft eines Supermarkts, genügt als Benutzerkreis.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema