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Öffentliche Behauptung

§ 186 StGB · Strafrecht

Eine Behauptung ist öffentlich, wenn sie von einem größeren, nach Zahl und Individualität unbestimmten oder nicht durch nähere persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis wahrgenommen werden kann.

Merksatz

Auch eine Äußerung nur vor anwesenden Zuhörern kann öffentlich sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

3Paul ruft auf einem Marktplatz gut hörbar: „Mein Nachbar Jan stiehlt regelmäßig Fahrräder.“ 1In Hörweite stehen dreißig Passanten, 2die weder Paul noch einander kennen.

Trifft „Öffentliche Behauptung“ hier zu?

„Öffentliche Behauptung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Größerer Personenkreis
    Dreißig mögliche Zuhörer bilden einen größeren Personenkreis.
    erfüllt
  2. 2
    Unbestimmtheit oder fehlende nähere persönliche Beziehungen
    Die Passanten sind weder untereinander noch mit Paul durch nähere persönliche Beziehungen verbunden.
    erfüllt
  3. 3
    Möglichkeit der Wahrnehmung
    Die Personen in Hörweite können Pauls Worte hören.
    erfüllt
BFall B

Paul spricht in einem abgeschlossenen, schallisolierten Raum mit zwei Menschen, 2die weder ihn noch einander vorher kannten. 3Er sagt zu beiden gut hörbar: „Mein Nachbar Jan stiehlt regelmäßig Fahrräder.“ Außer Paul und den beiden Zuhörern kann niemand die Worte hören.

Trifft „Öffentliche Behauptung“ hier zu?

„Öffentliche Behauptung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Größerer Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Größerer Personenkreis
    Zwei mögliche Zuhörer bilden keinen größeren Personenkreis.
    fehlt
  2. 2
    Unbestimmtheit oder fehlende nähere persönliche Beziehungen
    Zwischen den Zuhörern und zu Paul bestehen keine näheren persönlichen Beziehungen.
    erfüllt
  3. 3
    Möglichkeit der Wahrnehmung
    Beide Zuhörer können die Äußerung hören.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird verlangt, dass tatsächlich eine größere Zahl von Personen zugehört hat.

RichtigEs genügt, dass ein größerer, entsprechend zusammengesetzter Personenkreis die Äußerung wahrnehmen kann.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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