Definitionen
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
Öffentliches RechtDer öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch ist nach der Rechtsprechung ein aus den allgemeinen Grundsätzen des öffentlichen Rechts abgeleiteter eigenständiger Anspruch auf Rückgängigmachung einer Vermögensverschiebung zulasten des Anspruchstellers. Er setzt voraus, dass die Vermögensverschiebung durch Leistung oder auf sonstige Weise im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses erfolgt ist und ein rechtlicher Grund fehlt oder später weggefallen ist.
Für die Rückabwicklung kann auch der spätere Wegfall eines zunächst vorhandenen Rechtsgrundes genügen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bundesbehörde bewilligt einem Verein durch einen Bescheid einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro für ein gemeinnütziges Projekt. Der Bescheid bleibt unverändert bestehen. Unter Angabe dieses Zuschusses überweist die Behörde dem Verein versehentlich zweimal jeweils 500 Euro.
Trifft „Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensverschiebung zulasten des AnspruchstellersDurch die zweite Überweisung erhält der Verein weitere 500 Euro zulasten des Bundes.
- 2erfülltÖffentlich-rechtliches RechtsverhältnisDie Zahlung erfolgt zur Erfüllung einer durch Bescheid bewilligten öffentlichen Förderung.
- 3erfülltFehlender oder später weggefallener RechtsgrundFür die zweite Zahlung fehlt ein Rechtsgrund, weil der Bescheid nur einmalig 500 Euro bewilligt.
2Eine Bundesbehörde bewilligt einem Verein durch einen Bescheid einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro für ein gemeinnütziges Projekt. Der Bescheid bleibt unverändert bestehen. 1Unter Angabe dieses Zuschusses überweist die Behörde dem Verein einmal 500 Euro.
Trifft „Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVermögensverschiebung zulasten des AnspruchstellersDer Verein erhält 500 Euro aus dem Vermögen des Bundes.
- 2erfülltÖffentlich-rechtliches RechtsverhältnisDie Zahlung erfolgt zur Erfüllung einer durch Bescheid bewilligten öffentlichen Förderung.
- 3fehltFehlender oder später weggefallener RechtsgrundDer fortbestehende Bewilligungsbescheid bildet den Rechtsgrund für die einmalige Zahlung von 500 Euro.
Typische Fehler
FehlerAus der bloßen Rechtswidrigkeit eines Bewilligungsbescheids wird auf einen Erstattungsanspruch geschlossen.
RichtigEin wirksamer, nicht aufgehobener Bewilligungsbescheid kann trotz seiner Rechtswidrigkeit den Rechtsgrund für die von ihm gedeckte Zahlung bilden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema