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Normenwahrheit

Öffentliches Recht

Normenwahrheit bezeichnet das rechtsstaatliche Gebot, dass der normative Inhalt einer Rechtsnorm mit ihrem äußeren Erscheinungsbild übereinstimmen muss, d.h. der Normtext muss den tatsächlichen Regelungsgehalt zutreffend und vollständig widerspiegeln, sodass der Normadressat den verbindlichen Inhalt der Regelung zuverlässig erkennen kann.

Merksatz

Das äußere Erscheinungsbild einer Norm darf ihren verbindlichen Regelungsinhalt nicht verschleiern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Gemeindesatzung regelt die Ausstellung von Bibliotheksausweisen. 2Die Vorschrift trägt die Überschrift „Gebühr für die Ausstellung“ und bestimmt, dass für jeden ausgestellten Ausweis einmalig zehn Euro zu zahlen sind.

Trifft „Normenwahrheit“ hier zu?

„Normenwahrheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Regelung durch eine Rechtsnorm
    Die Satzungsbestimmung ist eine Rechtsnorm.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffende Wiedergabe und zuverlässige Erkennbarkeit des Regelungsgehalts
    Die Überschrift kündigt die Zahlungspflicht zutreffend an, und der Text lässt Anlass und Höhe der Zahlung erkennen.
    erfüllt
BFall B

1Eine Gemeindesatzung regelt die Ausstellung von Bibliotheksausweisen. Die Vorschrift trägt die Überschrift „Kostenlose Ausstellung“ und bestimmt, dass für jeden ausgestellten Ausweis einmalig zehn Euro zu zahlen sind.

Trifft „Normenwahrheit“ hier zu?

„Normenwahrheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zutreffende Wiedergabe und zuverlässige Erkennbarkeit des Regelungsgehalts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Regelung durch eine Rechtsnorm
    Die Satzungsbestimmung ist eine Rechtsnorm.
    erfüllt
  2. 2
    Zutreffende Wiedergabe und zuverlässige Erkennbarkeit des Regelungsgehalts
    Die Überschrift stellt die Ausstellung als kostenlos dar, obwohl die Vorschrift eine Zahlung verlangt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEs wird nur geprüft, ob der Regelungstext sprachlich verständlich ist.

RichtigZusätzlich muss das äußere Erscheinungsbild den verbindlichen Regelungsinhalt zutreffend wiedergeben.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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