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Normatives Tatbestandsmerkmal

Strafrecht

Ein normatives Tatbestandsmerkmal ist ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestands, das nicht rein sinnlich wahrnehmbar ist, sondern einer rechtlichen oder sozialen Wertung bedarf, um seinen Bedeutungsgehalt zu erschließen (z.B. 'fremd', 'Urkunde', 'Zueignungsabsicht'). Der Vorsatz des Täters muss diese Wertung in Form einer sog. 'Parallelwertung in der Laiensphäre' nachvollziehen, d.h. der Täter muss den sozialen Sinngehalt des Merkmals zutreffend erfasst haben, ohne die genaue rechtliche Subsumtion kennen zu müssen.

Merksatz

Für den Vorsatz genügt bei normativen Merkmalen das zutreffende Verständnis ihres sozialen Sinngehalts.

Normativ oder deskriptiv?Entscheidend ist, ob die Bedeutung eine Wertung erfordert oder sich unmittelbar wahrnehmen lässt.
Normatives Tatbestandsmerkmal
Deskriptives Tatbestandsmerkmal
Erfassung der Bedeutung
Eine rechtliche oder soziale Wertung ist erforderlich.
Sinnliche Wahrnehmung genügt.
Beispiele
„fremd“, „Urkunde“
„beweglich“

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lukas nimmt ein Fahrrad, das Nora gehört, ohne ihre Erlaubnis mit und will es behalten. Untersucht wird, ob das Fahrrad für Lukas „fremd“ ist.

Trifft „Normatives Tatbestandsmerkmal“ hier zu?

„Normatives Tatbestandsmerkmal“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Merkmal des gesetzlichen Tatbestands
    Die Fremdheit der Sache ist ein gesetzliches Merkmal des Diebstahls.
    erfüllt
  2. 2
    Bedeutungsgehalt nur durch Wertung erschließbar
    Die Fremdheit richtet sich nach den Eigentumsverhältnissen und erfordert deshalb eine rechtliche Wertung.
    erfüllt
BFall B

Lukas nimmt ein Fahrrad, das Nora gehört, ohne ihre Erlaubnis mit und will es behalten. Das Fahrrad lässt sich problemlos wegschieben. 1Untersucht wird, ob es sich um eine „bewegliche“ Sache handelt.

Trifft „Normatives Tatbestandsmerkmal“ hier zu?

„Normatives Tatbestandsmerkmal“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bedeutungsgehalt nur durch Wertung erschließbar

An der Definition geprüft

  1. 1
    Merkmal des gesetzlichen Tatbestands
    Die Beweglichkeit der Sache ist ein gesetzliches Merkmal des Diebstahls.
    erfüllt
  2. 2
    Bedeutungsgehalt nur durch Wertung erschließbar
    Die Beweglichkeit lässt sich durch sinnliche Wahrnehmung feststellen und erfordert keine rechtliche oder soziale Wertung.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine falsche juristische Einordnung eines normativen Merkmals wird ohne Weiteres als vorsatzausschließender Irrtum behandelt.

RichtigHat der Täter den sozialen Sinngehalt zutreffend erfasst, schließt eine bloß falsche juristische Einordnung den Vorsatz nicht aus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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