Definitionen
Nießbrauch
§ 1030 BGB · ZivilrechtDer Nießbrauch ist ein dingliches Recht an einer Sache, kraft dessen der Berechtigte (Nießbraucher) berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen; er kann durch den Ausschluss einzelner Nutzungen beschränkt werden.
Eine bloße Nutzungserlaubnis begründet noch kein dingliches Recht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Anna gehört ein Obstgrundstück. Sie und Ben vereinbaren, 3dass Ben das Grundstück lebenslang selbst nutzen, die Ernte behalten und es anderen gegen Geld zur Nutzung überlassen darf. 1Beide sind sich einig, dass dieses Recht unmittelbar am Grundstück bestehen soll, und lassen es als Belastung zugunsten Bens in das Grundbuch eintragen.
Trifft „Nießbrauch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDingliches RechtEinigung und Grundbucheintragung begründen ein unmittelbar am Grundstück wirkendes Recht.
- 2erfülltBezug auf eine SacheDas Grundstück ist eine Sache.
- 3erfülltBerechtigung zur NutzungsziehungBen darf das Grundstück gebrauchen und sowohl die Ernte als auch Einnahmen aus seiner Überlassung erhalten.
2Anna gehört ein Obstgrundstück. Sie verpachtet es an Ben und erlaubt ihm im Vertrag, 3das Grundstück selbst zu nutzen, die Ernte zu behalten und es anderen gegen Geld zur Nutzung zu überlassen. Beide vereinbaren ausdrücklich, dass Ben nur Ansprüche gegen Anna erhält und kein Recht unmittelbar am Grundstück entstehen soll.
Trifft „Nießbrauch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltDingliches RechtBen erhält lediglich vertragliche Ansprüche gegen Anna, kein unmittelbar am Grundstück wirkendes Recht.
- 2erfülltBezug auf eine SacheDas Grundstück ist eine Sache.
- 3erfülltBerechtigung zur NutzungsziehungDer Vertrag berechtigt Ben zum Gebrauch sowie zum Bezug der Ernte und der Einnahmen aus der Überlassung.
Typische Fehler
FehlerWegen des Ausschlusses einzelner Nutzungen wird ein Nießbrauch verneint.
RichtigEinzelne Nutzungen können ausgenommen werden, ohne dass dadurch der Nießbrauch entfällt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata