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Normative Ermächtigungslehre

§ 114 VwGO · Öffentliches Recht

Die normative Ermächtigungslehre ist die im deutschen Verwaltungsrecht herrschende Doktrin, wonach der Umfang behördlicher Entscheidungsspielräume (Ermessen und Beurteilungsspielraum) allein durch Auslegung der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zu bestimmen ist, da der Gesetzgeber durch die Normstruktur selbst festlegt, ob und in welchem Maß der Verwaltung ein von gerichtlicher Kontrolle freigestellter Spielraum eingeräumt wird.

Merksatz

Behördliche Sachkunde allein begründet keinen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsspielraum.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Stadt verlangt vom Eigentümer, einen morschen Baum zu fällen. Der Eigentümer möchte den Baum stattdessen abstützen. 1Das Gericht untersucht, inwieweit die Stadt zwischen diesen Maßnahmen selbst wählen darf. 2Als Maßstab verwendet es ausschließlich die gesetzliche Befugnis, die es nach Wortlaut, Zusammenhang und Zweck auslegt.

Trifft „Normative Ermächtigungslehre“ hier zu?

„Normative Ermächtigungslehre“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestimmung des Umfangs behördlicher Entscheidungsspielräume
    Gegenstand der Untersuchung ist der Umfang des behördlichen Auswahlermessens.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzesauslegung als alleiniger Maßstab
    Das Gericht leitet den Entscheidungsspielraum ausschließlich aus der Auslegung der gesetzlichen Grundlage her.
    erfüllt
BFall B

Eine Stadt verlangt vom Eigentümer, einen morschen Baum zu fällen. Der Eigentümer möchte den Baum stattdessen abstützen. 1Das Gericht untersucht, inwieweit die Stadt zwischen diesen Maßnahmen selbst wählen darf. Als Maßstab verwendet es ausschließlich die besondere Sachkunde der Stadtmitarbeiter und verzichtet darauf, die gesetzliche Befugnis auszulegen.

Trifft „Normative Ermächtigungslehre“ hier zu?

„Normative Ermächtigungslehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesetzesauslegung als alleiniger Maßstab

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestimmung des Umfangs behördlicher Entscheidungsspielräume
    Auch hier geht es um den Umfang des behördlichen Auswahlermessens.
    erfüllt
  2. 2
    Gesetzesauslegung als alleiniger Maßstab
    Das Gericht ersetzt die erforderliche Gesetzesauslegung durch einen alleinigen Verweis auf behördliche Sachkunde.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin eingeräumter Entscheidungsspielraum wird mit vollständiger Freiheit von gerichtlicher Kontrolle gleichgesetzt.

RichtigBei Ermessen kontrolliert das Gericht weiterhin die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen und die Ausrichtung am Zweck der Ermächtigung.

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