Definitionen
Niedrige Beweggründe
§ 211 Abs. 2 StGB · StrafrechtNiedrige Beweggründe sind solche, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind; maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung von Tat und Täter, wobei der Beweggrund sittlich so weit unter dem Durchschnitt liegen muss, dass er in deutlichem Gegensatz zu den Wertvorstellungen der Rechtsgemeinschaft steht. In subjektiver Hinsicht muss der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen haben und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, in der Lage sein, diese gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern.
Das Motiv wird nicht isoliert, sondern im Gesamtbild von Tat und Täter bewertet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Pflegekraft Paul hasst Menschen einer bestimmten Herkunft und will, dass weniger von ihnen leben. Ausschließlich deshalb spritzt er einem ihm unbekannten Patienten dieser Herkunft absichtlich ein tödliches Mittel, woran der Patient stirbt. 2Paul kennt die Herkunft des Patienten und weiß, dass sie der einzige Anlass seines Handelns ist. 3Er ist ruhig, kann seinen Hass kontrollieren und entscheidet sich nach längerem Überlegen für die Spritze.
Trifft „Niedrige Beweggründe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSittlich besonders niedriger Beweggrund in der GesamtwürdigungDie ausschließlich von menschenverachtendem Hass auf die Herkunft des Opfers getragene Tötung beruht auf einem sittlich besonders niedrigen Motiv.
- 2erfülltBewusstsein der maßgeblichen UmständePaul erfasst die tatsächlichen Umstände und ihre Bedeutung für seinen Tötungsentschluss.
- 3erfülltBeherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter RegungenPaul kann seinen Hass gedanklich beherrschen und sein Handeln willentlich steuern.
Pflegekraft Paul betreut einen unheilbar kranken Patienten, der trotz ausgeschöpfter Schmerzbehandlung unerträglich leidet und bald sterben wird. Ohne dass der Patient darum gebeten hat, spritzt Paul ihm absichtlich ein tödliches Mittel, woran der Patient stirbt. 2Paul kennt die Erkrankung und handelt ausschließlich aus Mitleid, um dem Patienten weitere Qualen zu ersparen. 3Er ist ruhig, kann sein Mitleid kontrollieren und entscheidet sich nach längerem Überlegen für die Spritze.
Trifft „Niedrige Beweggründe“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltSittlich besonders niedriger Beweggrund in der GesamtwürdigungDas ausschließlich auf die Beendigung unerträglichen Leidens gerichtete Mitleid steht hier nicht auf sittlich tiefster Stufe.
- 2erfülltBewusstsein der maßgeblichen UmständePaul kennt die für sein Motiv maßgeblichen tatsächlichen Umstände und deren Bedeutung für seinen Entschluss.
- 3erfülltBeherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter RegungenPaul kann sein Mitleid gedanklich beherrschen und sein Handeln willentlich steuern.
Typische Fehler
FehlerEine Tötung aus Eifersucht oder Rache wird allein wegen dieser Motivbezeichnung als Mord aus niedrigen Beweggründen eingeordnet.
RichtigAuch bei Eifersucht oder Rache müssen die gesamte Tat und die Person des Täters gewürdigt werden.
FehlerEs wird verlangt, dass der Täter sein Motiv selbst moralisch als niedrig bewertet.
RichtigErforderlich ist das Bewusstsein der maßgeblichen tatsächlichen Umstände, nicht die eigene Bewertung des Motivs als niedrig.
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