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Nacherbfolge

§ 2100 BGB · Zivilrecht

Die Nacherbfolge ist eine Anordnung des Erblassers, durch die ein Erbe (Vorerbe) zunächst die Erbschaft erwirbt und ein anderer (Nacherbe) die Erbschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses erlangt, wobei der Nacherbfall kraft Gesetzes oder letztwilliger Verfügung eintritt und der Nacherbe dann unmittelbar in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt.

Merksatz

Der Nacherbe beerbt den ursprünglichen Erblasser, nicht den Vorerben.

Wann wird der Nacherbe Erbe?Die Erben folgen zeitlich aufeinander. Der Nacherbe erbt vom ursprünglichen Erblasser und nicht vom Vorerben.
  1. Tod des Erblassers
    Vorerbe erbt zuerst
    Mit dem Tod des Erblassers erhält zunächst der Vorerbe den Nachlass.
  2. Nacherbfall
    Nacherbe wird Erbe
    Nun erbt der Nacherbe unmittelbar vom ursprünglichen Erblasser.
  1. Vorerbe erbt zuerst Mit dem Tod des Erblassers erhält zunächst der Vorerbe den Nachlass.
  2. Nacherbe wird Erbe Nun erbt der Nacherbe unmittelbar vom ursprünglichen Erblasser.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Emil schreibt und unterschreibt sein Testament vollständig mit der Hand. Darin bestimmt er: „Anna soll nach meinem Tod zunächst meine Alleinerbin sein; nach ihrem Tod soll Ben an ihrer Stelle mein Alleinerbe sein.“ Emil stirbt, und Anna nimmt die Erbschaft an. Zehn Jahre später stirbt Anna, während Ben noch lebt.

Trifft „Nacherbfolge“ hier zu?

„Nacherbfolge“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anordnung des Erblassers
    Emil legt die Erbenfolge in seinem Testament fest.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitlich aufeinanderfolgender Erbschaftserwerb
    Anna erbt zuerst; erst mit ihrem späteren Tod wird Ben Erbe.
    erfüllt
  3. 3
    Unmittelbare Rechtsnachfolge nach dem ursprünglichen Erblasser
    Ben leitet seine Erbenstellung unmittelbar von Emil ab.
    erfüllt
BFall B

Emil schreibt und unterschreibt sein Testament vollständig mit der Hand. Darin bestimmt er: „Anna und Ben sollen nach meinem Tod gleichzeitig zu gleichen Teilen meine Erben sein.“ Nach Emils Tod nehmen beide die Erbschaft an.

Trifft „Nacherbfolge“ hier zu?

„Nacherbfolge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zeitlich aufeinanderfolgender Erbschaftserwerb

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anordnung des Erblassers
    Die Erbeinsetzung beruht auf Emils Testament.
    erfüllt
  2. 2
    Zeitlich aufeinanderfolgender Erbschaftserwerb
    Anna und Ben werden gleichzeitig Miterben und nicht nacheinander Erben.
    fehlt
  3. 3
    Unmittelbare Rechtsnachfolge nach dem ursprünglichen Erblasser
    Beide leiten ihre Erbenstellung unmittelbar von Emil ab.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerVor- und Nacherbe werden als gleichzeitig beteiligte Miterben behandelt.

RichtigIhre Erbenstellung besteht zeitlich nacheinander: Erst erbt der Vorerbe, später der Nacherbe.

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