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Nachbesserung

§§ 439, 635 BGB · Zivilrecht

Nachbesserung ist die Beseitigung eines Mangels der Kaufsache oder des Werkes durch den Schuldner im Rahmen der Nacherfüllung; beim Kauf hat der Käufer nach § 439 Abs. 1 BGB das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Mangelbeseitigung) und Nachlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache).

Merksatz

Bei der Nachbesserung wird der Mangel am bisherigen Leistungsgegenstand behoben, statt diesen vollständig zu ersetzen.

Nachbesserung oder Nachlieferung?Beim Kauf wird entweder die vorhandene Sache repariert oder eine mangelfreie Ersatzsache geliefert. Grundsätzlich entscheidet der Käufer.
Nachbesserung
Nachlieferung
Leistung
Der Mangel an der vorhandenen Sache wird behoben.
Eine mangelfreie Ersatzsache wird geliefert.
Erfasste Verträge
Kaufvertrag und Werkvertrag
Kaufvertrag; beim Werkvertrag heißt das Gegenstück Neuherstellung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei einem Händler einen neuen Wasserkocher, dessen Deckel schon bei der Übergabe wegen eines Defekts nicht schließt. Nachdem sie das Gerät mit nach Hause genommen hat, verlangt sie vom Händler die Reparatur. Der Händler repariert das Gerät kostenlos, und der Deckel schließt wieder.

Trifft „Nachbesserung“ hier zu?

„Nachbesserung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mangelbeseitigung an Kaufsache oder Werk
    Die Reparatur beseitigt den Defekt am gekauften Wasserkocher.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung durch den Schuldner
    Der Händler führt die Reparatur als Verkäufer und damit als Schuldner aus.
    erfüllt
  3. 3
    Teil der Nacherfüllung
    Nach der Übergabe behebt der Verkäufer auf Verlangen einen bereits bei der Übergabe vorhandenen Mangel.
    erfüllt
BFall B

Lea kauft bei einem Händler einen neuen Wasserkocher, dessen Deckel schon bei der Übergabe wegen eines Defekts nicht schließt. 3Nachdem sie das Gerät mit nach Hause genommen hat, verlangt sie vom Händler ein anderes Gerät ohne diesen Fehler. 2Der Händler gibt ihr kostenlos einen anderen, fehlerfreien Wasserkocher und nimmt das weiterhin defekte Gerät zurück.

Trifft „Nachbesserung“ hier zu?

„Nachbesserung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Mangelbeseitigung an Kaufsache oder Werk

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mangelbeseitigung an Kaufsache oder Werk
    Der ursprüngliche Wasserkocher bleibt defekt und wird durch ein anderes Gerät ersetzt.
    fehlt
  2. 2
    Leistung durch den Schuldner
    Der Händler erbringt die Ersatzlieferung als Verkäufer und damit als Schuldner.
    erfüllt
  3. 3
    Teil der Nacherfüllung
    Der Verkäufer erfüllt wegen des schon bei der Übergabe vorhandenen Mangels durch Nachlieferung nach.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerBeim Kauf soll der Verkäufer nach Belieben entscheiden dürfen, ob er repariert oder eine Ersatzsache liefert.

RichtigBeim Kauf wählt grundsätzlich der Käufer zwischen Reparatur und Ersatzlieferung.

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Käufer soll die Arbeits- und Materialkosten der verlangten Reparatur selbst bezahlen müssen.

RichtigDer Verkäufer trägt die notwendigen Reparaturkosten einschließlich erforderlicher Transportkosten.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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