Definitionen
Mordlust
§ 211 Abs. 2 StGB · StrafrechtMordlust ist das Motiv, einen anderen Menschen zu töten, um des Tötens willen, d.h. der Täter empfindet am Töten selbst Freude, Befriedigung oder Lust, ohne dass ein anderes Motiv hinzutreten muss.
Das Töten ist Selbstzweck und nicht bloß ein Mittel für andere Ziele.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lukas will einen Menschen sterben sehen, weil es ihm Spaß macht, Menschen zu töten. Aus diesem Grund erschießt er einen ihm unbekannten Mann. Etwas anderes will er damit nicht erreichen.
Trifft „Mordlust“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTöten als SelbstzweckLukas tötet allein um des Tötens willen und verfolgt damit keinen weiteren Zweck.
- 2erfülltFreude, Befriedigung oder Lust am Töten selbstSeine Freude bezieht sich auf das Töten selbst.
Lukas hat gegen Bezahlung zugesagt, einen Mann zu erschießen. Nur um die vereinbarten 10.000 Euro zu erhalten, gibt er den tödlichen Schuss ab. 2Dabei empfindet er zwar Freude am Töten selbst, doch diese Freude spielt für seinen Entschluss keine Rolle.
Trifft „Mordlust“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltTöten als SelbstzweckDie Tötung dient allein dem Gelderwerb und ist für Lukas kein Selbstzweck.
- 2erfülltFreude, Befriedigung oder Lust am Töten selbstLukas empfindet tatsächlich Freude am Töten, auch wenn sie ihn nicht zur Tat motiviert.
Typische Fehler
FehlerJede Freude über den Tod des Opfers wird als Mordlust eingeordnet.
RichtigDie Freude muss sich auf das Töten selbst beziehen; Freude über einen dadurch erlangten Vorteil genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata