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Mordlust

§ 211 Abs. 2 StGB · Strafrecht

Mordlust ist das Motiv, einen anderen Menschen zu töten, um des Tötens willen, d.h. der Täter empfindet am Töten selbst Freude, Befriedigung oder Lust, ohne dass ein anderes Motiv hinzutreten muss.

Merksatz

Das Töten ist Selbstzweck und nicht bloß ein Mittel für andere Ziele.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lukas will einen Menschen sterben sehen, weil es ihm Spaß macht, Menschen zu töten. Aus diesem Grund erschießt er einen ihm unbekannten Mann. Etwas anderes will er damit nicht erreichen.

Trifft „Mordlust“ hier zu?

„Mordlust“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Töten als Selbstzweck
    Lukas tötet allein um des Tötens willen und verfolgt damit keinen weiteren Zweck.
    erfüllt
  2. 2
    Freude, Befriedigung oder Lust am Töten selbst
    Seine Freude bezieht sich auf das Töten selbst.
    erfüllt
BFall B

Lukas hat gegen Bezahlung zugesagt, einen Mann zu erschießen. Nur um die vereinbarten 10.000 Euro zu erhalten, gibt er den tödlichen Schuss ab. 2Dabei empfindet er zwar Freude am Töten selbst, doch diese Freude spielt für seinen Entschluss keine Rolle.

Trifft „Mordlust“ hier zu?

„Mordlust“ trifft nicht zu.Es fehlt: Töten als Selbstzweck

An der Definition geprüft

  1. 1
    Töten als Selbstzweck
    Die Tötung dient allein dem Gelderwerb und ist für Lukas kein Selbstzweck.
    fehlt
  2. 2
    Freude, Befriedigung oder Lust am Töten selbst
    Lukas empfindet tatsächlich Freude am Töten, auch wenn sie ihn nicht zur Tat motiviert.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Freude über den Tod des Opfers wird als Mordlust eingeordnet.

RichtigDie Freude muss sich auf das Töten selbst beziehen; Freude über einen dadurch erlangten Vorteil genügt nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

2 Schemata

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