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Menschenwürde

Art. 1 I GG · Öffentliches Recht

Die Menschenwürde nach Art. 1 I GG schützt den sozialen Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der es verbietet, ihn zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu machen (Objektformel); sie ist als tragendes Konstitutionsprinzip unantastbar und keiner Abwägung zugänglich.

Merksatz

Kein staatlicher Zweck rechtfertigt es, einen Menschen zum bloßen Objekt zu machen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Eine Polizistin befragt einen festgenommenen Entführer nach dem Versteck eines Kindes. 2Sie fügt ihm gezielt starke Schmerzen zu, um ihn gegen seinen Willen zu einer Aussage zu zwingen.

Trifft „Menschenwürde“ hier zu?

„Menschenwürde“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln gegenüber einem Menschen
    Die Polizistin handelt bei der Befragung in staatlicher Funktion gegenüber dem Festgenommenen.
    erfüllt
  2. 2
    Herabsetzung des Menschen zum bloßen Objekt
    Die Aussageerpressung durch gezielte Schmerzzufügung missachtet den Festgenommenen als selbstbestimmtes Subjekt.
    erfüllt
BFall B

1Eine Polizistin befragt einen festgenommenen Entführer nach dem Versteck eines Kindes. Sie belehrt ihn über sein Schweigerecht und respektiert seine Entscheidung, keine Angaben zu machen.

Trifft „Menschenwürde“ hier zu?

„Menschenwürde“ trifft nicht zu.Es fehlt: Herabsetzung des Menschen zum bloßen Objekt

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln gegenüber einem Menschen
    Die Polizistin handelt bei der Befragung in staatlicher Funktion gegenüber dem Festgenommenen.
    erfüllt
  2. 2
    Herabsetzung des Menschen zum bloßen Objekt
    Die Polizistin achtet die Entscheidungsfreiheit des Festgenommenen und erzwingt keine Aussage.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Verletzung der Menschenwürde wird durch Abwägung mit dem Schutz anderer Menschen gerechtfertigt.

RichtigEine festgestellte Menschenwürdeverletzung lässt sich auch durch besonders wichtige Schutzinteressen nicht rechtfertigen.

Verwechslung

FehlerJede belastende staatliche Maßnahme wird bereits als Menschenwürdeverletzung behandelt.

RichtigBei der Objektformel kommt es auf die Herabsetzung zum bloßen Objekt an, nicht allein auf eine staatliche Belastung.

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